Hallo Zusammen,
Anfang 2008!! wurde eine Stelle vorsorglich ausgeschrieben. Nunmehr ein einhalb Jahre später wurde auf Grund dieser Stellenausschreibung diese Stelle erst besetzt. Die Bewerbungsfrist belief sich damals auf 4 Wochen. Alle Bewerber wurden zum Vorstellungsgespräch geladen und haben bisher noch keinen offiziellen Bescheid bekommen. In der langen Zwischenzeit hat sich das Aufgabengebiet der ausgeschriebenen Stelle verändert.
Frage:
1) Gibt es eine rechtlichte Frist, bis wann die Stelle nach Ausschreibung besetzt werden muss (oder die Ausschreibung zurückgezogen werden muss). 2) Gibt es eine rechtliche Handhabe, dass die Stelle neu ausgeschrieben werden muss, aufgrund des geänderten Aufgabengebietes.
Besten Dank für Eure Meinungen.
Diese Frage teilen