1

arbeitsrecht frage, befristung

Frage von sammy4you sammy4you

Hallo,

ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 30.08.2011 ausläuft, er kann nicht mehr verlängert werden.

Nun habe ich mal nachgefragt und habe ein schreiben bekommen, wo folgendes drinne steht.

Unser Unternehmen beabsichtigt, die Befristung ihres bestehenden vertrages zum 1.09 in ein unbefistetes arbeitsverhältnis umzuwandeln.

Wir verbinden damit den Wusch auf weitere gute zusammenarbeit.

Kann ich mich darauf jetzt verlassen? Ist das jetzt bindend? Mich macht das wort beabsichtigt unsicher.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 1
    Antwort von senina senina

    Wenn das Schreiben des Unternehmens mit Unterschrift und Stempel ist, kannst du dich drauf verlassen.Sollten die dich dennoch zum 30.8. entlassen, kannst du mit eben diesem Schreiben gegen die Entlassung vorgehen.

  • 0
    Antwort von sammy4you sammy4you

    also stempel und unterschrift sind drauf. die haben mir gesagt ich bekomme das schreiben damit ich nicht aufs amt muss. aber wieso so umschweifend?

    Mich verunsichert das, ich warte seit 4 jahren drauf.

  • 0
    Antwort von tipsie69 tipsie69

    Das ist eine Absichtserklärung. Selbst wenn der AG zum 01.09. ohne besonderen Grund den Vertrag nicht verlängern wird, kann das Arbeitsamt Dir keine Sperre wegen nicht Meldung (12 Wochen vor Vertragsende) geben, da Dir ja erklärt wurde der Vertrag soll verlängert erden. Ich würde 3 Monate vor Ablauf einn Termin für die Vertragdetails machen um halt auf der ganz sicheren Seite zu sein. Definition beabsichtigen: vorhaben, eine Absicht haben.

  • 0
    Antwort von PeterSchu PeterSchu

    Naja, beabsichtigt ist noch nicht bindend. Aber zu einem Arbeitsvertrag gehört ja auch dazu, die Bedingungen auszuhandeln.

    Man wird dir vermutlich einen Vertrag vorlegen und dann siehst man weiter. Du musst ja schließlich auch selbst erst wissen, unter welchen Bedingungen das Ganze weiter laufen wird.

    Auf jeden Fall ist die Aussicht ja schonmal positiv.

  • 0
    Antwort von Taylorpicker Taylorpicker

    Frag halt mal 3 Monate vor dem Ende des Zeitvertrages nach einem Arbeitsvertrag, weil du dich ansonsten arbeitssuchend melden mußt. Ich würde das aber schon als recht zuverlässig einstufen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.