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Arbeitsrecht, Einteilung von Arbeitszeit

Frage von Nico123 Nico123

Ich habe meine Arbeitszeit auf 25 h/ Woche redizuiert. Abgesprochen wurde dabei, das ich Di, Mi, Do, arbeite und Mo + Fr frei habe. Kann mein Arbeitgeber verlangen, da sich meine Arbeitszeit anders einteile?

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Antworten (5)

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    Antwort von anjanni anjanni

    Habt Ihr die Vereinbarung über die Wochentage schriftlich fixiert? - Dann wird er das wahrscheinlich nur mit Deinem Einverständnis ändern können.

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    Antwort von kunstix kunstix

    Eine Absprache ist eine Absprache, ob schriftlich oder mündlich. Wenn der Arbeitgeber etwas anderes möchte, dann erinnere ihn doch einfach an die Absprache. Wenn er immer noch Ärger machen möchte, und Du damit nicht einverstanden bist, dann solltest Du Dich auf jeden Fall beim Anwalt erkundigen. Es gibt auch günstige Anwaltshotlines für kurze Fragen.
    http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/arbeitsrecht/arbeitsrecht.php

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Ja er kann verlangen das Du die betrieblichen Belange berücksichtigst. Du hast einen 25Std Vertrag und wenn Mo und Fr die meiste Arbeit anfallen kann er natürlich verlangen das Du nur Mo und Fr arbeitest.

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    Antwort von Claudine74 Claudine74

    Hast Du das mit den Tagen schriftlich? Im Arbeitsvertrag? In meinem Vertrag steht nämlich nur die wöchentliche Arbeitszeit (bzw. die monatliche). Wenn nun auf meinen "normalen" Arbeitstag, den ich mündlich vereinbart habe, ein Feiertag fällt, muss ich den Tag quasi "nacharbeiten", da ich ja auf die vereinbarten Monatsstunden kommen muss. Wenns aber im Vetrag steht, dass Du die 3 Tage arbeitest, dann kann er das nicht so einfach verlangen.

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    Antwort von wolle59 wolle59

    25h die woche.klar kann er eine andere einteilung machen . hauptsache 25h

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