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Arbeitsrecht, Einteilung von Arbeitszeit

gefragt von Nico123 am 26.08.2008 um 13:56 Uhr

Ich habe meine Arbeitszeit auf 25 h/ Woche redizuiert. Abgesprochen wurde dabei, das ich Di, Mi, Do, arbeite und Mo + Fr frei habe. Kann mein Arbeitgeber verlangen, da sich meine Arbeitszeit anders einteile?


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anjanni
beantwortet von anjanni am 26. August 2008 13:58
1x
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Habt Ihr die Vereinbarung über die Wochentage schriftlich fixiert? - Dann wird er das wahrscheinlich nur mit Deinem Einverständnis ändern können.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 26. August 2008 13:59
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25h die woche.klar kann er eine andere einteilung machen . hauptsache 25h


Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 26. August 2008 13:59
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Hast Du das mit den Tagen schriftlich? Im Arbeitsvertrag? In meinem Vertrag steht nämlich nur die wöchentliche Arbeitszeit (bzw. die monatliche). Wenn nun auf meinen "normalen" Arbeitstag, den ich mündlich vereinbart habe, ein Feiertag fällt, muss ich den Tag quasi "nacharbeiten", da ich ja auf die vereinbarten Monatsstunden kommen muss. Wenns aber im Vetrag steht, dass Du die 3 Tage arbeitest, dann kann er das nicht so einfach verlangen.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 26. August 2008 14:00
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Ja er kann verlangen das Du die betrieblichen Belange berücksichtigst. Du hast einen 25Std Vertrag und wenn Mo und Fr die meiste Arbeit anfallen kann er natürlich verlangen das Du nur Mo und Fr arbeitest.


kunstix
beantwortet von kunstix am 26. August 2008 14:03
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Eine Absprache ist eine Absprache, ob schriftlich oder mündlich. Wenn der Arbeitgeber etwas anderes möchte, dann erinnere ihn doch einfach an die Absprache. Wenn er immer noch Ärger machen möchte, und Du damit nicht einverstanden bist, dann solltest Du Dich auf jeden Fall beim Anwalt erkundigen. Es gibt auch günstige Anwaltshotlines für kurze Fragen.
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/arbeitsrecht/arbeitsrecht.php





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