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Arbeitsrecht bzw. Firmenrecht

Frage von Saarland60 Saarland60

Kennt sich hier jemand in diesen Rechtsgebieten aus? Folgende Konstellation: Person A arbeitet im Angestelltenverhältnis in einem mittelständischen Unternehmen (GmbH & Co. KG). Er hat dort Überstunden und Urlaubsansprüche angesammelt, da betriebsbedingt beides bislang weder abgefeiert noch gewährt werden konnte (Das Ausmaß dieser Überstunden und Urlaubstage entspricht mittlerweile einem Gehalt von ca. 10.000,- Eur brutto). Nun hat sich die Firmierung des Unternehmens geändert. Das Unternehmen wurde nicht aufgelöst, aber es ist ein neuer Kommanditist eingetreten (Sonderrechtsnachfolge), dies unter Ausscheiden der beiden vorherigen Kommanditisten. Was geschieht nun mit den Ansprüchen der Person A? Gehen die verloren, oder muss der neue Kommanditist als Rechtsnachfolger diese Ansprüche befriedigen?

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Antworten (8)

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Er ist doch bei der Gesellschaft, die fortbesteht, angestellt, also bestehen seine Ansprüche ungeschmälert fort. Die KG ist der Arbeitgeber und nicht ein Kommanditist; auch die Komplementär GmbH ist nicht der Arbeitgeber! Die Geschäfte der KG regelt ein Geschäftsführer.

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Die Ansprüche bleiben bestehen.

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    Antwort von TheGoodGerman TheGoodGerman

    Aus meiner Sicht muss der Rechtsnachfolger die Ansprüche übernehmen. Da es sich um eine Änderung der Gesellschaftsform mit Sonderrechtsnachfolge handelt, könnte es jedoch ein Urteil eines Gerichtes geben, das hier anders entschieden hat. Ist ein interessanter Fall und kommt sicherlich nicht so selten vor.

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Die Firma besteht in unveränderter Weise fort. Das ist vergleichbar, wenn sie von einem anderen Aktinär ein BMW-aktie kaufen. Der Einfluß auf bestehende Arbeitsvertraäge bleibt davon unberührt. Irgendein Kommanditist hat Kommanditanteile erworben. Das ist so ähnlich wie ein Aktienkauf.

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    Antwort von apfelbaum88 apfelbaum88

    Noch nie was von Arbeiterkammer gehört?

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    Antwort von Tanjaschatz Tanjaschatz

    Bleiben bestehen.Sollte sich aber mal darum kümmern.

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    Antwort von humanumveritas humanumveritas

    ..na - selbst schuld wenn du dich so ausbeuten lässt und für 10.000 euro etwas LEISTEST ohne jemals zuvor zumindest auf einen teil AUSZAHLLUNG bestehst .. nun - soviel dazu! - " die dümmsten kälber suchen ihre arbeitgeber selber" -. frei zitiert - keinesfalls auf dich bezogen !!

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Es geht hier um einen Zeitraum von nur 5 Monaten, mein Guter, und nach 5 Monaten probt man auch als "dummes Kalb" noch keinen Zwergenaufstand :-)

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Rundum-Dank an alle!

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    Antwort von Maximus40 Maximus40

    Kenn mich nicht im Arbeitsrecht aus. Mein gesunder Menschenverstand sagt aber, dass das bisherige Arbeitsverhältnis ja unter denselben Bedingungen weiter geführt wird.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Die Jurisprudenz hält sich leider nicht immer an den gesunden Menschenverstand :-)

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