Guten Morgen Leute, Ich habe da mal ein dickes Problem. Meine Frau Arbeitet im PD und soll nun ab dem 01.12.2011 eine neue Bezahlungsart bekommen. Beispiel: sie ist auf 6 Stunden eingestellt, hat aber nicht jeden Tag 6 Stunden sondern mal mehr oder weniger. Nun ist fogendes: z.B wenn sie Montags nie 6 Stunden gearbeitet hat sondern nur 4 soll sie wärend der Krankschreibnung oder Urlaub nur 4 Stunden bezahlt bekommen. Ist das Rechtens. Danke für eure Antworten
Arbeitsrecht bei Krankheit und Urlaub nicht die volle Stundenzahl bezahlt
Antworten (4)
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1Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
ralosavivralosaviv
Wenn im Vertrag steht täglich 6 Stunden, sind die auch im Urlaubs- und Krankheitsfall zu vergüten. Steht im Vertrag eine Wochenarbeitszeit und in der Vergangenheit wurden Montags durchschnittlich nur 4 Stunden gearbeitet, dürfen diese auch die Grundlage für die Entgeltfortzahlung bilden. Dafür müßte aber an einem anderen Wochentag auch ein entsprechend höherer Stundendurchschnitt angesetzt werden. Sonst hätte die vertraglich verreinbarte Wochenarbeitszeit ja nicht erreicht werden können. Und wegen Urlaub und Krank dürfen niemals Minusstunden oder Abzüge vom Gehalt entstehen.
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ReservistReservist
Ist nicht. Wenn sie z.B. einen 30 Stunden-Vertrag bei 5-Tage-Woche hat, ergo sie jeden Tag 6 Stunden arbeiten müsste, dann muss sie bei Krankheit auch die vollen sechs Stunden bezahlt bekommen.
Nachzulesen im Entgeltfortzahlungsgesetz
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bcordsbcords
Auskünfte zu Rechtssachen dürfen nur Anwälte, Notare oder Richter erteilen. Daher kann ich dir höchstens meine Meinung mitteilen.
ich denke das es rechtens ist wenn die Regelarbeitszeit am Montag tatsächlich nur 4 Std beträgt. Dann muß aber an den Tagen bei denen die Regelarbeitszeit höher ist, auch dann bei Krankheit und Urlaub mehr bezahlt werden und darf dann nicht bei 6 Std gekappt werden.
und das ist ja nicht der Fall mit den Überstunden zumal sie ein festgehalt hat