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Arbeitsrecht bei Arbeitgeberwechsel

Frage von miniwo miniwo

Hallo zusammen, bei uns in der Praxis bahnt sich ein Chefwechsel an. Mein alter Chef möchte aus Altersgründen seine Praxis verkaufen. Wie sieht es nun mit unseren Arbeitsverträgen aus? Kann er uns 2 Wochen hinter her kündigen, wenn ihm unsere Nase nicht passt, wenn wir mitverkauft werden oder muss er die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Auch für andere Tipps die zu beachten sind, sind wir dankbar. Wie sieht es mit einem Vertrag einer Schwangeren aus, die in der Elternzeit verkauft wird? Danke. Gruß Miniwo

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Internetmaus Internetmaus

    Es kommt immer auf euren alten Chef an, was er für Absprachen mit dem neuen Inhaber trifft. Verkauft euer Chef aus Altersgründen die Praxis und ist der neue Chef bereit, euch mit zu übernehmen, ändert sich für euch nichts. Der neue Chef kann aber auch unter Vorbehalt euch übernehmen. Wenn er erst schauen muss zum Beispiel, wie ihr eure Arbeit macht, wie die "Chemie" zwischen euch und ihm funktioniert u.ä. Ihr wisst nicht welche Vorstellungen er hat, wie er Arbeitsabläufe gestalten möchte, wie er evtl. Arbeitsplätze umstrukturiert, damit die Arbeit effizienter läuft usw. Damit müsst ihr erst mal klar kommen. Das ist oft mit Schwierigkeiten verbunden. Gerade ältere Kolleginnen haben damit oft Probleme.

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Nach dem Schutzzweck des § 613 a BGB soll bei einem Betriebsübergang der Betriebserwerber nicht nur der neue Arbeitgeber werden,sondern zugleich in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintreten.Damit ist auch der Inhalt der Arbeitsverhältnisse geschützt;er soll nicht alleine durch den Betriebsübergang nachteilig verändert werden.(Aus BAG 8 AZR 722/07)

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Keine Sorge. Der neue Arbeitgeber tritt in die rechte und Plichten des Arbeitsverhältnisses ein. Demnach hat er sich auch an die vereinbarten kündigungsfristen zu halten.

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    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Entweder der alte Arbeitgeber kündigt wegen Geschäftsauflösung oder der neue Arbeitgeber übernimmt die Arbeitsverträge ohne Wenn und Aber, mit allen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen und Besitzständen.

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    Antwort von phoinic phoinic

    Wenn jemand die Firma mit den Angestellten kauft dann macht er das ganz, dieser übernimmt also eure Arbeitsverträge und muss sich an diese halten. Gerne kommen sie dann mit neuen Verträgen an die ihr unterschreiben sollt. Vorsicht, müssen tut ihr das nicht! Aber nen Freund gewinnt ihr auch nicht. Also genau abwägen vor und nachteile

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    Antwort von Annaberg Annaberg

    Arbeitnehmer können nicht mitverkauft werden. Nur Inventar und Kundenklientel. Er kann kündigen, leider.

    Kommentar von phoinic phoinicphoinic

    So nicht ganz richtig, wenn ich eine Firma kaufe bin ich an deren Verträge gebunden, auser natürlich ich kaufe sie nicht mit. Dann kann der Alte Arbeitgeber vorher alle Kündigen, aber so einfach geht das ja dann auch wieder nicht.

    Kommentar von Annaberg AnnabergAnnaberg

    Doch, es geht so einfach. Viele Interessenten kaufen die bestehenden Verträge nicht mit, weil sie von vorn herein festgenagelt sind.

    Kommentar von miniwo miniwominiwo

    ja, mein Chef legt aber Wert drauf, die Angestellten mit zuverkaufen

    Kommentar von miniwo miniwominiwo

    ja, mein Chef legt aber Wert drauf, die Angestellten mit zuverkaufen

    Kommentar von Annaberg AnnabergAnnaberg

    Dann hast du Glück! Wünsche dir alles Gute!

    Kommentar von miniwo miniwominiwo

    danke :)

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    Antwort von miniwo miniwo

    Danke für die Antworten :) Habt uns sehr geholfen

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