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Arbeitsrecht auf Freizeitorganisation übertragbar?

Frage von Frau12345 Frau12345

Nach meinen Informationen muss ein Personalgespräch vertraulich behandelt werden. Ist ein Gespräch mit der Leitung eines Vereins über Differenzen mit einem anderen Vereinsmitglied damit vergleichbar?

Konkreter Anlass: es geht hier um Mobbing in einem Musikensemble. Der Verantwortliche hat statt des vereinbarten Dreiergesprächs die betroffene Person allein befragt, welche natürlich alles leugnet, und ausserdem mit anderen Mitgliedern gesprochen, um deren Meinung einzuholen, ohne dass ich eine Chance hatte, meine Argumente in diese Befragungen einzubringen. Danach hat er mir mitgeteilt, dass er sich aus der Verantwortung zieht und ich den Streit allein lösen müsse. Meine Bemühungen, seinen Vorgesetzten einzuschalten, brachten mich ebenfalls nur an den Ausgangspunkt zurück und ich muss befürchten, dass auch er mein Anliegen mit Dritten kommuniziert hat, zumindest mit dem (leider recht geschwätzigen) Leiter des Ensembles. Was kann ich tun - ausser die Gruppe verlassen? Habe ich irgend eine Handhabe? Wie kann ich meinen Ruf retten?

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von sisapa sisapa

    Hallo, leider nein. Beim Arbeitsrecht muss ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Entgeltlich)vorliegen. Das tut es leider bei einer Freizeitorganisation nicht. Daher würde auch z.B. die Rechtschutzversicherung keine Deckungszusage erteilen.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Das Arbeitsrecht ist hier nicht anwendbar, weil ein Arbeitsvertrag nicht vorliegt.

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    Antwort von Linchen3012 Linchen3012

    Ich denke nicht, dass das Arbeitsrecht hier gilt, da es ja kein Arbeitsverhältnis ist. Dennoch ist das, was gelaufen ist, eindeutig nicht okay. Such dir Leute, die deine Aussagen bestätigen oder wende dich an sogenannte Mediatoren(Streitschlichter) - die können dir auch viel besser helfen als der, an den du dich gewandt hast, was ja schon durch seine Reaktion mehr als deutlich wird. Viel Glück!

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Kennst Du sogenannte Streitschlichter (Mediadoren) ? Trefft Euch mal dort!

    Und auf Deine Frage konkret: ein Verein ist "nur" an seine Satzung gebunden.

    Kommentar von Frau12345 Frau12345Frau12345

    Eine Satzung gibt es leider nicht. Der Leiter müsste allerdings einen Arbeitsvertrag haben, sein Vorgesetzter wiederum ist im Ehrenamt und ich auch. Wobei sein Ehrenamt höchstwahrscheinlich eine schriftliche Basis hat da er erster Vorstand ist. Danke für den Tipp bzgl. Mediatoren, ich mach mich da mal schlau.

    Kommentar von pippi60 pippi60pippi60

    Jeder Verein m u ß eine Satzung haben!

    Kommentar von Frau12345 Frau12345Frau12345

    Es ist kein richtiger Verein, nur so etwas Ähnliches: es ist ein Kirchenchor.

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    Antwort von FeldKobold FeldKobold

    Nein in diesem Fall ganz sicher nicht. Kein Arbeitsvertrag, kein Arbeitsverhältnis... kein Arbeitsrecht!

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