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Arbeitsrecht Abmahnung Kündigung

Frage von Monalisa583 Monalisa583

Hallo Leute, brauche mal eure Hilfe. Habe hier folgenden Fall:

Der Mitarbeiter Maier wird bei einem Diebstahl erwischt. Da er ein guter und wichtiger Mitarbeiter ist, unternimmt der Arbeitgeber vorerst nichts - er ermahnt den Arbeitnehmer lediglich. Drei Wochen später kommt es jedoch wegen privaten Dingen zu einer persönlichen Auseinandersetzung. Hierauf kündigt der Arbeitgeber Herrn Maier fristlos wegen Diebstahl. Wie sieht die rechtliche Situation aus??

Vielen Dank vorab.

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Scanner Scanner

    Er hätte abgemahnt werden müssen.

    Nun ist es zu spät.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Zu spät.

    (2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Ein Diebstahl berechtigt zur fristlosen Kündigung, gemäß § 626 Absatz 1 BGB.

    Allerdings muss der Arbeitgeber, gemäß §626 Absatz 2 BGB, innerhalb von 2 Wochen kündigen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html

    Der Arbeitgeber kann also nach 3 Wochen nicht mehr wegen Diebstahls kündigen.

    Eine Abmahnung könnte der Arbeitgeber noch aussprechen.

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von akino47 akino47

    mit der abmahnung erlischt das recht des arbeitgebers, eine außerdordentliche (fristlose) kündigung wegen des vorfalls aus "wichtigem grund" auszusprechen. weiterhin ist die frist abgelaufen, diese beträgt für solche fälle 14 taqe.

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    Antwort von Kolumna Kolumna

    Hallo, leider muss ich sagen, dass die rechtliche Situation so aussieht, dass es völlig berechtigt ist, denn Diebstahl rechtfertigt eine fristlose Kündigung, egal ob es sich um wertvolle Schmuckstücke oder einen Bleistift handelt.

    Die menschliche Seite allerdings(Chef) gibt mir zu denken. Als Vorgesetzter muss ich eine gewisse Distanz zu meinen Mitarbeitern waren und darf privat und dienstlich nicht in einen Topf werfen. Das ist zumindest eine sehr zweifelhafte moralische Entgleisung, die allerdings durch den Diebstahl gerechtfertigt wird. LG

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    Antwort von BraunerBaer123 BraunerBaer123

    Ich kann nicht erkennen warum "private Dinge" zu einem Diebstahlsvorwurf kommen. Was genau löste den Diebstahlsverdacht aus? Wurde gekündigt, wegem dem bereits abgenahmten Diebstahl?

    Einmal abgemahnt kann wegen diesem Vorwurf nicht gekündigt werden, Kündigung ist erst bei wiederholtem Diebstahl möglich.

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    Antwort von sonnenblume29 sonnenblume29

    Das geht so nicht. Der Arbeitgeber muss zuerst mal einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung haben. Diebstahl wäre zwar einer, aber dann muss man sehen, wie hoch der ist und ob Herr Meier z. B. Kinder hat usw. das nennt man Abwägung der Interessen. Und dann muss die Kündigung innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Herr Meier soll schnell gegen die Kündigung vorgehen, er hat gute Chancen. Er darf sich aber nicht zu viel Zeit lassen (Klagefrist 3 Wochen).

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    Antwort von BuddyOverstreet BuddyOverstreet

    Wenn jemand abgemahnt worden ist, sitzt er gewissermaßen auf einem Schleudersitz.

    Das heißt, kommt auch nur der kleinste Anlass hinzu (muss nicht das Gleiche sein), kann der Arbeitgeber ihn kündigen.

    Kommentar von sonnenblume29 sonnenblume29

    Es war nur eine Ermahnung, keine Abmahnung.

    Kommentar von BuddyOverstreet BuddyOverstreetBuddyOverstreet

    ja, habe ich zu spät gesehen ;-(

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    Antwort von Monalisa583 Monalisa583

    Danke Leute.. Ist lediglich für eine Hausaufgabe.... :-) schönen Sonntag noch

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Er hätte nicht abgemahnt, sondern aufgrund des Diebstahls innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis fristlos entlassen werden müssen. Insofern ist die Antwort, die du als hilfreichste Antwort ausgewählt hast, falsch.

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    Antwort von colt1212 colt1212

    da hat das eine doch mit dem anderen nix zu tun, vor allem besteht kein zeitlicher zusammenhang, und ich denke, der muss beo sowas gegeben sein. ich würde da zu einem anwalt, fachgebiet arbeitsrecht , gehen. denn einen job solte man nur dann sausen lassen, wenn er eh sch*** ist oder man was besseres findet. und selbst der blödeste job ist besser als arbeitslos..

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    Antwort von kathi0702 kathi0702

    wenn er es noch beweisen kann und zeugen hat das der diebstahl geschehen kann man nix machen diebstahl is grund fuer ne fristlose kuendigung...

    Kommentar von sonnenblume29 sonnenblume29

    Aber nicht nach 3 Wochen

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