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Arbeitsrecht - Abfindung.

Frage von FordfahrerinDD FordfahrerinDD

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem zur zeit läuft es in meiner Frima wo ich angestellt bin sehr misserabel. Nun habe ich schon 2 Abmahnungen bekommen die ich nicht nachvollziehen möchte und kann! Ich bin seid 2004 in diesen Betrieb ab wann gibt es eine Abfindung auch wenn es nicht im AV beinhaltet ist?

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Antworten (5)

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    Antwort von Chianti Chianti

    wenn du aufgrund von (berechtigten) abmahnungen entlassen wirst, gibt es KEINE abfindung! sofern die abmahnungen nicht berechtigt sind, solltest du widerspruch einlegen, entweder über den betriebsrat oder das arbeitsgericht!

    PS: - es gibt eine vielzahl von formvorschriften in bezug auf abmahnungen .... so zb die zeitliche nähe zwischen verfehlung und abmahnung ... das kann hier auf die kürze nicht umfassend beanwortet werden!

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    Antwort von Noergelix Noergelix

    Abmahnungen, wenn du sie nicht nachvollziehen kannst, sofort zum Fachanwalt für Arbeitsrecht bringen, nach 2 Abmahnungen kannst fristlos entlassen werden. Wenn im AV nicht anderes geregelt, dann gibt es je Vertragsjahr eine Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsgehälter, in deinem Fall 2,5, vielleicht 3. Wenn Du Glück hast, können auch 5 - 6 Monatsgehälter werden, doch Obacht, daraus gehen Abzüge ohne Ende weg. Auf jeden Fall beraten lassen, sehr wichtig!!! Viel Erfolg! LG, Nx

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    Antwort von mamo2402 mamo2402

    pro Jahr ein Montasgehalt ist die Faustregel

    Kommentar von FordfahrerinDD FordfahrerinDDFordfahrerinDD

    das heißt bitte?

    Kommentar von mamo2402 mamo2402mamo2402

    falls du eine Abfindung bekommst... dann pro Jahr ein Moatsgehalt. Sollte dir wegen Verfehlungen gekündigt werden, bekommst du nichts

    Kommentar von Noergelix NoergelixNoergelix

    Richtig. Und mit den Abmahnungen riecht es verdammt arg danach aus...

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    Antwort von toedti2000 toedti2000

    Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung. Eine Abfindung wird im Regelfall gezahlt, um sich nachher ein mögliches Treffen vor dem Arbeitsgericht zu ersparen. In deinem Fall denke ich aber, dass mit keiner Abfindung zu rechnen ist. Bei zwei Abmahnungen ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass der Arbeitgeber mit dir noch über eine Abfindung verhandeln wird. Die Abmahnung ist klar als eine Kündigungsvorbereitung zu sehen. Wenn man eine Abmahnung erhält ist es grundsätzlich sinnvoll, eine Gegendarstellung zu verfassen und diese mit in deine Personalakte hinterlegen zu lassen. Es empfiehlt sich auch, sich den Erhalt der Gegendarstellung quittieren zu lassen. Sollte es zu einer Kündigung kommen, so hat man ggf. bessere Karten bei einer Kündigungsschutzklage.

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    Antwort von margitta1954 margitta1954

    Sieht erst mal so aus als ob die dich los werden wollen,aber soeinfach geht das nicht ich würde mir einen Anwalt für Arbeitsrecht nehmen. Der kann Dir sagen wie das so abläuft. Lass dich nicht so abfertigen.Viel Erfolg!!!

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