Mein Arbeitgeber hat mir einen Brief geschickt (Einschreiben/Rückschein). Darin ist sehr wahrscheinlich die fristlose Kündigung, obwohl mein Vertrag am 9.3. 12 sowieso ausläuft und nicht verlängert wird. Ich habe den Brief am Samstag, 11.2. nicht annehmen können und der Briefträger hat mir eine Nachricht in den Briefkasten geworfen, dass ich den Brief auf dem Postamt abholen kann. Was ist wenn ich ihn nicht abhole, wäre dann die Kündigung nicht wirksam ? Muss ich nachweisen, warum ich den Brief nicht abholen konnte, z.B. bin in Urlaub etc.
Was ist mit der Zahlung meines Gehalts für Februar ? Wenn mein Arbeitgeber mir fristlos kündigt, wird er die Zahlung natürlich einstellen. Was ist in dem Fall der Nichtannahme des Briefes ? - wenn er z.B. als nicht zugestellt zurückgeht.
Bitte nur Antworten, wenn ihr euch in diesem Fall absolut sicher seit.
Schon mal vielen Dank
Der Brief gilt nicht als zugestellt. vgl. Urteil LAG Rheinland-Pfalz 10 SA 949/00
Das ist aber auch nicht mehr gerade das neueste Urteil, sondern aus dem Jahre 2000
Schonmal gehört, dass ein Urteil so lange Gültigkeit hat, bis es durch eine höhere Instanz aufgehoben wird? Und selbst wenn es von 1911 wäre und danach kein anders lautendes Urteil gesprochen wurde, hat es heute noch Gültigkeit. KEIN vernünftiger Arbeitsrechtler würde eine Kündigung per Einschreiben/Rückschein schicken. Und zwar aus dem im Urteil genannten Grund, dass die Zustellung durch die bloße Benachrichtigung eben nicht erfolgt ist.