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Arbeitsrecht / fristlose Kündigung

Frage von Fraenkie Fraenkie

Mein Arbeitgeber hat mir einen Brief geschickt (Einschreiben/Rückschein). Darin ist sehr wahrscheinlich die fristlose Kündigung, obwohl mein Vertrag am 9.3. 12 sowieso ausläuft und nicht verlängert wird. Ich habe den Brief am Samstag, 11.2. nicht annehmen können und der Briefträger hat mir eine Nachricht in den Briefkasten geworfen, dass ich den Brief auf dem Postamt abholen kann. Was ist wenn ich ihn nicht abhole, wäre dann die Kündigung nicht wirksam ? Muss ich nachweisen, warum ich den Brief nicht abholen konnte, z.B. bin in Urlaub etc.

Was ist mit der Zahlung meines Gehalts für Februar ? Wenn mein Arbeitgeber mir fristlos kündigt, wird er die Zahlung natürlich einstellen. Was ist in dem Fall der Nichtannahme des Briefes ? - wenn er z.B. als nicht zugestellt zurückgeht.

Bitte nur Antworten, wenn ihr euch in diesem Fall absolut sicher seit.

Schon mal vielen Dank

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Antworten (12)

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    Antwort von gs1206 gs1206

    Der Brief gilt bereits als zugestellt. Nachdem du mit einer Fristlosen rechnest, hast du wohl was ausgefressen. Wenn die Kündigung berechtigt ist, gibts Kohle bis zum Tag der Fristlosen Kündigung.

    Warum bist du so ein Feigling und holst den Brief nicht ab. Heute ist der 15. - du hättest den Brief vorgestern schon holen können ?

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Der Brief gilt nicht als zugestellt. vgl. Urteil LAG Rheinland-Pfalz 10 SA 949/00

    Kommentar von Wolke286 Wolke286Wolke286

    Das ist aber auch nicht mehr gerade das neueste Urteil, sondern aus dem Jahre 2000

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Schonmal gehört, dass ein Urteil so lange Gültigkeit hat, bis es durch eine höhere Instanz aufgehoben wird? Und selbst wenn es von 1911 wäre und danach kein anders lautendes Urteil gesprochen wurde, hat es heute noch Gültigkeit. KEIN vernünftiger Arbeitsrechtler würde eine Kündigung per Einschreiben/Rückschein schicken. Und zwar aus dem im Urteil genannten Grund, dass die Zustellung durch die bloße Benachrichtigung eben nicht erfolgt ist.

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    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Beim Einschreiben mit Rückschein geht die Kündigung dem AN erst dann zu, wenn er den Brief tatsächlich entgegennimmt. Nur die Benachrichtigung genügt nicht ( vgl. etwa LAG Rheinland Pfalz 10 SA 949/00). Nur wenn der AN mit dem Zugang der Kündigung rechnen musste, kann das anders sein.

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    Antwort von Wolke286 Wolke286

    Der Brief gilt als zugestellt. Davor die Augen zu verschließen oder so tun als ob du ihn nicht erhalten hast bzw. die Benachrichtigung wird dir nichts bringen. Außerdem spekulierst du über den Inhalt. Vielleicht ist es was ganz anderes oder eben die "normale" Kündigung zum 09.03.2012.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Eben nicht. Siehe Urteil LAG Rheinland Pfalz 10 SA 949/00

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    Antwort von Sternenmami Sternenmami

    Wenn Du trotz eines befristeten Vertrags eine fristlose Kündigung erhälst, dann muss es schon wirklich einen sehr, sehr gravierenden Grund dafür geben (also Diebstahl, Unterschlagung, etc.). Normalerweise kann man nämlich bei einem befristeten Vertrag nicht vorher kündigen, mal abgesehen davon, dass es sehr dämlich wäre, für diese 3 Wochen noch fristlos zu kündigen. Da musst Du Dich schon wirklich extremst daneben benommen haben, so dass niemandem mehr zumutbar ist, dass Du noch 1x bei der Arbeit erscheinst.

    Da Du die Benachrichtigung erhalten hast, dass ein solcher Brief beim Postamt liegt, kannst Du Dich nicht damit rausreden, den Brief nicht erhalten zu haben. Der Brief würde zwar nach 3 Wochen wieder an den Absender zurück geschickt werden, aber wie willst Du erklären, dass Du ihn nicht abgeholt hast??? Den Bescheid, dass ein solcher Brief für Dich vorliegt, hast Du ja bekommen und das auch nachweislich.

    Ich würde jetzt einfach diesen Brief abholen, ihn öffnen und lesen, was darin steht. Alle möglichen Spekulationen von wegen ... "es könnte sein, dass..." bringen Dich nämlich kein bißchen weiter.

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    Antwort von Danip2212 Danip2212

    Hallo,

    ich hab auf ein paar Rechtsberatungsseiten und bei Wikipedia nachgesehen. Nimmst du das Anschreiben nicht an, gilt es auch als "nicht zugestellt". Die Kündigung ist aber Empfangsbedürftig. Die Kündigung wäre also nicht gültig.

    Was ist denn vorgefallen, dass du mit einer fristlosen Kündigung rechnest?

    Kommentar von Sternenmami SternenmamiSternenmami

    Da es eine Nachricht im Postkasten gab, auf der steht, dass ein Einschreiben des Arbeitgebers bei der Post vorliegt, gilt diese Nachricht als "zugestellt". Der Fragesteller kann sich nicht damit herausreden, von der Existenz des Schreibens nichts gewusst zu haben.

    Kommentar von Danip2212 Danip2212Danip2212

    Nein, eben nicht. Es kann alles Mögliche in diesem Einschreiben sein. Ich hab's extra nachgelesen, weil mich das auch interessiert hat. Der Bescheid vom Postboten gilt NICHT als zugestellt!

    Kommentar von Wolke286 Wolke286Wolke286

    Das glaube ich jetzt wiederum nicht. Auf einer Benachrichtigung steht NIE, von wem der Brief/die Post ist.

    @Danip2212: Wenn das so wäre wie du schreibst, dann könnte man so vielen unangenehmen Dingen aus dem Weg gehen. Das geht mit Sicherheit nicht!

    Kommentar von Danip2212 Danip2212Danip2212

    Kannste nachlesen. Steht bei google. Nimmst du ein Schreiben nicht an, können sich sogar Kündigungsfristen etc. verschieben. Ich hab mir das ja nicht ausgedacht.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Einzig richtige Antwort hier! Gibt es sogar Gerichtsurteile zu. Die Benachrichtigung über ein Einschreiben ist nicht die Zustellung des Schreibens!

    Kommentar von Fraenkie Fraenkie

    Es ist nichts gravierendes vorgefallen - ich habe angeblich eine mündliche Dienstanweisung nicht beachtet.

    Kommentar von Fraenkie Fraenkie

    Hallo, ich habe eine angebliche mündliche Dienstanweisung nicht befolgt. Desweiteren bin ich mit dem Dienstwagen auf dem Rückweg von einem Botengang noch zu einem Vorstellungsgespräch gefahren. Das letzte könnte meine Kollegin gepetzt haben - sicher bin ich aber nicht.

    Kommentar von Fraenkie Fraenkie

    Hallo, lies meine Kommentare ein wenig weiter unten. Danke schon mal für deine Antwort.

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    Antwort von sachlich123 sachlich123

    Der Brief gilt in dem Moment als zugestellt, wo dir der Briefträger die Nachricht eingeworfen hat. Wenn du die Annahme verweigerst ändert das nichts.

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    Antwort von StupidGirl StupidGirl

    Du hast eine Nachricht vom Briefträger im Postkasten gehabt, damit gilt der Brief als zugestellt.

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    Antwort von hanco hanco

    Er gilt dennoch als zugestellt.

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    Antwort von ladytinamaus ladytinamaus

    Ein Einschreiben mit Rückschein gilt rechtlich erst dann als zugestellt, wenn der Empfänger den Erhalt auf dem Rückschein quittiert hat.

    In dem Fall hier wäre es schlauer vom Arbeitgeber gewesen, hätte er ein Einwurf-Einschreiben gesendet. Glück für Dich, aber zu lange solltest Du die Abholung nicht rauszögern. Es könnte möglicherweise sein, dass Du darüber noch Rechenschaft ablegen musst (z.B. bei einem Arbeitsrechtsstreit).

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    Antwort von Wolke286 Wolke286

    Egal was hier geschrieben wurde und was nun richtig ist oder nicht. Man muss es ja nicht herausfordern, oder? Am Ende steht dann doch nur viel Ärger und Schreibkram.

    Aber das musst du für dich selbst entscheiden, was du machst. Ich persönlich würde es nicht darauf ankommen lassen.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Das ist Unsinn. Was entsteht denn durch eine unwirksame Kündigung für ein Schreibkram? Der AG muss die Kündigung wiederholen bzw. erneut aussprechen. Der einzige, der sich durch diese Methode selber mehr Arbeit gemacht hat ist der Kündigende. Ich würde es als Arbeitnehmer auch nicht abholen! Das wäre mehr als dumm, wenn die Rechtslage schon so eindeutig ist.

    Kommentar von Wolke286 Wolke286Wolke286

    Ich würde dir wünschen, dass du selbst mal Arbeitgeber wirst.........

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Vielleicht bin ich sogar Arbeitgeber und weiß u. a. aus diesem Grund, dass der Arbeitnehmer von Hause aus meistens im Vorteil ist!? Falsche Antworten zu geben, weil sie dem Wunschdenken der eigenen Perspektive am besten entsprechen ist jedenfalls nicht die Lösung.

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    Antwort von Wolke286 Wolke286

    Das hier ist zwar ein anderer Fall, aber es geht um das gleiche Thema:

    http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Lueneburg_6-S-9608_Uebergabe-Einschreiben-fu...

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    Antwort von carleone carleone

    wahrscheinlich die fristlose Kündigung

    Was faselst Du denn hier von Wahrscheinlichkeit? Du hast den Brief doch noch nicht gelesen.

    Vielleicht ein neuer Vertrag mit 50% Gehaltserhöhung.

    Der Brief gilt offiziell als Zugestellt.

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