Arbeitsrecht Einzelhandel bei Schwangerschaft

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Wie lange darf ich arbeiten?

Nach § 8 Mutterschutzgesetz darfst Du nicht mehr als 8 Stunden täglich, bzw. 80 Stunden in der Doppelwoche arbeiten, die Arbeitszeit darf nicht vor 6 Uhr und nach 20 Uhr liegen und Du darfst nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

 Darf ich überhaupt weiter in so einem Betrieb arbeiten, wenn ich meinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft erzähle?

Dürfen schon, wenn sich der AG an das MuSchG hält.

Es gibt bei uns keine Sitzmöglichkeit. Auch an der Kasse wird immer gestanden.

Nach § 2 Abs. 2 MuSchG muss der AG einer werdenden oder stillenden Mutter mit Arbeiten bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, Sitzgelegenheiten zum kurzen Ausruhen bereitstellen.

In § 4 Abs. 2 Nr. 2MuSchG steht: Werdende Mütteer dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet

Du solltest sowohl mit Deinem AG und auch mit Deinem Frauenarzt sprechen. Herzlichen Glückwunsch zum Wunschkind und alles Gute für Euch

Danke fürs Sternchen

Wenn du keine Risikoschwangerschaft hast, sind normale Arbeitszeiten üblich.

Stehende Arbeiten im Einzelhandel sind nicht unüblich und sollten auch bei Schwangerschaften eingeplant werden.

Wenn du etwas in höheren Bereichen einsortieren musst, arbeite mit kleinen Leitern. Und ansonsten musst du wissen, wie du es verkraftest. Ziehe dir bequeme Schuhe an und wechsle immer mal bestimmte Arbeiten.