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Arbeitsrecht - Urlaubsanspruch

Frage von Jenny1712 Jenny1712

Hallo zusammen.

Meine Frage:

Eine Bekannte arbeitet in einem Betrieb mit 25 Mitarbeitern. Der Chef sagt, es darf immer nur einer in Urlaub gehen und das nur für eine Woche. Also wenn einer Urlaub hat, müssen die restlichen 24 da sein!!! Im Arbeitsvertrag ist nichts dergleichen geregelt. Nur, dass sie  30 Tage Urlaub hat. Sie arbeitet in Teilzeit. 

Der Chef erlaubt ihr nicht 2 Wochen im Sommer Urlaub zu machen.

Ist das rechtens? Ich meine allein von der Berechnung her ist das doch schon mal total  unlogisch. WIe sollen denn alle ihren Urlaub unterbringen. Haut doch überhaupt nicht hin. Hat sie einen Anspruch auf 2 Wochen Urlaub?

Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

 

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Antworten (11)

  • 7
    Antwort von faband faband

    jeder hat anspruch auf min. zwei zusammenhaengende wochen !!!!!

    25 mitarbeiter x 6 wochen urlaub = 150 wochen....

    da das jahr aber nur 52 wochen hat, muessen immer min 3 im urlaub sein !

    Kommentar von ravage ravageravage

    Schaut mal im Bundesurlaubsgesetz. Da steht ganz genau drin das jeder Arbeitnehmer der mehr als 12 Tage Urlaubsanspruch hat auch mindestens 12 Werktage zusammenhängenden Urlaub nehmen darf (12 Werktage entsprechen übrigens 2 Wochen inkl. Samstag - Wenn man nur eine 5 Tage Woche hat, bleibt es also bei 2 Wochen).

    Und immer nur 1 Kollege im Urlaub ist wirklich unsinnig. Was machen denn die Angestellten mit Kindern die auch mal in den Ferien frei machen wollen?

  • 4
    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Jeder hat einen Anspruch auf mindetens 3 Wochen zusammenhängenden Urlaub, einmal im Jahr. Habt ihr keinen Betriebsrat? Wenn nicht solltet ihr euch mal darum kümmern.

  • 4
    Antwort von seatleon2010 seatleon2010

    es muss lediglich sichergestellt sein das der betrieb auch während der urlaubszeit und mit eventuellen krankheitsfällen (die man ja immer pauschal einplanen muss) reibungslos weiterläuft, warum das nur geht wenn einer im urlaub ist soll der chef ihr mal begründen! sie hat anspruch auf erholungsurlaub, wenn betriebliche gründe vorliegen kann der chef schon für bestimmte zeiten im jahr eine "urlaubssperre" aussprechen, muss aber die möglichkeit einräumen den urlaub vorher oder nachher zu nehmen! entweder wendet sie sich an den betriebsrat oder an die gewerkschaft

  • 2
    Antwort von nofan nofan

    Der Chef ist ein Schwachkopf!

    Leider gibts davon sehr viele.....

  • 2
    Antwort von Wapiti64 Wapiti64

    Google mal "Bundesurlaubsgesetz". Ich meine, mindestens zwei, wenn nicht sogar drei Wochen am Stück darf sie nehmen!

    Aber 1. kann dieser Chef nicht rechnen und 2. was nützt es ihr, wenn sie recht hat, dann aber demnächst gekündigt wird?

    Sie sollte sich schnellstens nach einem neuen Job umsehen! So ein Unfug ...manche lassen sich auch alles gefallen...

  • 2
    Antwort von Sternenhimmel01 Sternenhimmel01

    Soviel ich weiß müssen 14 Tage am Stück genehmigt werden .So ist das bei uns geregelt.Wegen der Erholung. In den meisten Firmen ist das so. Ich weiß ja nicht ob die einen Betriebsrat haben. Aber der könnte ihr Auskunft geben.  1 Woche ist ein bißchen wenig zum Erholen. Aber manche Arbeitgeber entscheiden so.Wie mein Vorschreiber schon schreibt muß lediglich der Betrieb reibungslos weiter laufen bei Urlaub oder Krankheit. Wieviel alten Urlaub haben denn dort die Mitarbeiter noch? Weil der kann ja nicht verfallen wenn immer nur eine Woche genehmigt wird.

  • 1
    Antwort von BBausKL BBausKL

    Dein Chef hat keine Ahnung. Jedem stehen zusammenhängende Urlaubswochen zu. Wenn der Betrieb zusammen bricht wenn mehr als einer fehlt, stimmt was nicht, es sei denn, es ist der mit dem Schlüssel ☺☺☺

  • 1
    Antwort von Devtones Devtones

    Jain. Dein Chef muss nach bestem Gewissen handeln. Der Betrieb darf keinen Verlust machen. Insgesamt muss dein Chef dir deinen Urlaub bis zum Ende das Jahres gewähren; Er kann jedoch durch aus Urlaubssperren verhängen.

    Sonderregelungen gibt es aber unter anderem für verheiratete mit 2 Kindern; Diese gelten jedoch mehr als Richtlinie.

  • 0
    Antwort von Jenny1712 Jenny1712

    Vielen lieben Dank für eure sehr hilfreichen Antworten.

    Sie arbeitet in der Gastronomie (Großküche). Aber selbst da, kann es doch nicht sein, das nur einer Urlaub machen darf und die restlichen 24 Mitarbeiter da sein müssen. Wie schon gesagt, rein rechnerisch ist das totaler "humbug" und kann nun echt nicht stimmen. Selbst wenn drei Leute zusammen Urlaub machen, wird das alles schon nicht zusammenbrechen und wenn doch, stimmt irgendwas ganz und garnicht. Jedem sollte sein voller Urlaubsanspruch zustehen alles andere ist für mich reine ausnutzerrei.

    Jetzt sind wir schon schlauer.

    VIELEN DANK.

  • 0
    Antwort von lucky1988 lucky1988

    laut Bundesurlaubsgesetz §7 Abs. 2:

    Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen --- tun sie ja scheinbar...

    Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch von mehr als 12 Werktagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen --- das sind bei einer 6 Tage Woche 2 Wochen zusammenhängend! Da kann auch der Arbeitgeber sich nicht gegen wehren, denn das steht im Bundesurlaubsgesetz!!!!

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