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Arbeitsrecht - Überstunden

Frage von Sanja2 Sanja2

Hallo

kennt jemand die genauen Regelungen die für Überstunden gelten? Wie viele Überstunden ist man verpflichtet zu leisten, über welchen Zeitraum kann dies angewiesen werden? Wie viele Tage darf man verpflichtet werden am Stück zu arbeiten?

 

Mich würden alle Informationen zu dem Thema interessieren.

 

Vielen Dank

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Antworten (4)

  • 1
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Wurden feste Arbeitszeiten vereinbart, oder fehlt eine Regelung dass Sie Überstunden leisten müssen, dann kann der Arbeitgeber Sie nicht zwingen Überstunden zu leisten.

    Wurden flexible Arbeitszeiten vereinbart, dann kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen. 

    Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen, gilt folgendes:

    Die Überstunden können auch sehr kurzfristig angeordnet werden. Sie sind verpflichtet die Überstunden zu leisten, wenn dies zumutbar ist.

    Grenzen werden durch das Arbeitszeitgesetz bzw. durch tarifliche Regelungen gesetzt. Die wertägliche Arbeitszeit darf ausnahmsweise auf bis zu 10 Stunden verlängert werden. Soll dieArbeitszeit auf mehr als 10 Stunden verlängert werden, muss dies durch einen anwendbaren Tarifvertrag erlaubt sein. Gemäß Arbeitszeitgesetz, darf die mittlere werktägliche Arbeitszeit, innerhalb eines Zeitraums von sechs Kalendermonaten (24 Wochen) im Durchschnitt acht Stunden nicht überschreiten.

    Wenn nichts anderes vereinbart wurde, darf Ihr Arbeitgeber Sie an den Werktagen, also von Montag bis Samstag, beschäftigen. Eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen ist nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig.

    Die angeordnete Mehrarbeit muss, wenn es keine andere Regelung gibt, zumindest 1 zu 1 in (bezahlte) Gutzeit ausgeglichen werden.

    Hier ein sehr hilfreicher Link.

    http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/seite114.htm

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von xy1988 xy1988

    müsste im Arbeitsvertrag stehen. wenn man keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hat (so wie ich) dann ist der Arbeitgeber verpflichtet angeordnete Überstunden entweder durch Freizeit zu vergüten oder es zu bezahlen. Ist bei mir leider nicht der Fall jetzt kümmert sich ein Anwalt. Rechtschutzversicherung nutzen oder Beratungshilfe beantragen, dann geht man wenigstens auf Nummer sicher.

  • 0
    Antwort von marilda marilda

    Schaue erst in deinem Arbeitsvertrag was da drin steht über Überstunden... währ sein Job behalten möchte, wird auch Überstunden machen.

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