Wurden feste Arbeitszeiten vereinbart, oder fehlt eine Regelung dass Sie Überstunden leisten müssen, dann kann der Arbeitgeber Sie nicht zwingen Überstunden zu leisten.
Wurden flexible Arbeitszeiten vereinbart, dann kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen.
Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen, gilt folgendes:
Die Überstunden können auch sehr kurzfristig angeordnet werden. Sie sind verpflichtet die Überstunden zu leisten, wenn dies zumutbar ist.
Grenzen werden durch das Arbeitszeitgesetz bzw. durch tarifliche Regelungen gesetzt. Die wertägliche Arbeitszeit darf ausnahmsweise auf bis zu 10 Stunden verlängert werden. Soll dieArbeitszeit auf mehr als 10 Stunden verlängert werden, muss dies durch einen anwendbaren Tarifvertrag erlaubt sein. Gemäß Arbeitszeitgesetz, darf die mittlere werktägliche Arbeitszeit, innerhalb eines Zeitraums von sechs Kalendermonaten (24 Wochen) im Durchschnitt acht Stunden nicht überschreiten.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, darf Ihr Arbeitgeber Sie an den Werktagen, also von Montag bis Samstag, beschäftigen. Eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen ist nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig.
Die angeordnete Mehrarbeit muss, wenn es keine andere Regelung gibt, zumindest 1 zu 1 in (bezahlte) Gutzeit ausgeglichen werden.
Hier ein sehr hilfreicher Link.
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/seite114.htm
Peter Kleinsorge
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