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Arbeitsrecht - mündliche Zusage

Frage von richy10 richy10

Hallo,

ich habe mich in meiner Firma auf eine interne Stellenausschreibung beworben. Anschließend wurde ich zum Vorstellungsgespräch eingeladen (mein aktueller Chef wäre auch mein neuner Chef). Das Gespräch verlief einwandfrei und er gab mir schon seine mündliche Zusage. Nachdem alle Vorstellungsgespräche gelaufen waren, rief mich die Bearbeiterin der Personalabteilung an und teilte mir erfreulicherweiße mit, dass Sie sich für mich entschieden haben und Sie den Vertrag jetzt aufsetzte und ihn mir die Woche zukommen lässt (KW19). Das gleiche Telefonat hat auch mein Kollege erhalten, der sich auch auf eine der fünf Stellen beworben hat. Nun haben wir letzte Woche erfahren, dass die Stellen gestrichen worden sind und wir somit in unseren alten Bereichen weiter arbeiten müssen. Kann ich rechtlich dagegen vorgehen? Soweit ich weiß ist auch eine mündliche Zusage bindend. Was könnte im optimalen Falle passieren und was wäre der worst case. Bei der neuen Tätigkeit hätte ich ein erhöhtes Gehalt + einen Firmwagen mit 1% Regel. Als Zeugen hätte ich meinen Chef und den Kollegen der das Gespräch auch mitgehört hat.

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Antworten (9)

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    Antwort von jsoelde19 jsoelde19

    Logisch nachgedacht: Du erhälst einen neuen Job (neuer Arbeitsvertrag). Diese Stelle wird gestrichen (Wegfall des bisherigen AP). Du wirst gekündigt, weil Dein AP nicht mehr vorhanden ist. Ungeachtet der Möglichkeit eines Sozialplanes oder ähnlichem.

    Kommentar von timbatol timbatoltimbatol

    so ein blödsinn.

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    Antwort von waver89 waver89

    bei einer Mündlichen Zusagen sind die Chance ziemlich gegen null

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    Antwort von DieterKlee DieterKlee
    1. Es geht hier um eine unternehmensinterne Versetzung und kein neues Arbeitsverhältnis! Das bedeutet, dein - ungekündigter und hoffentlich unbefristeter - Arbeitsvertrag bleibt erst einmal unberührt.
    2. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine - potentielle - Versetzung, egal was die Personalabteilung herausposaunt. Schlimmstenfalls bleibt alles so, wie es war. Hier nützt selbst der Zeuge nichts.
    3. Es steht dem Arbeitgeber per BGB jederzeit zu, seinen Betrieb - im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Grenzen - so umzustrukturieren, wie er es für nötig hält. Fallen dieser Änderung vormals (intern) ausgeschriebene potentielle Planstellen zum Opfer, gibt es keinen Rechtsanspruch auf diese fakultativen Posten. Das Kündigungsschutzgesetz muss hier erst gar nicht bemüht werden (siehe 1.) Weitere Rechtsnormen dazu sind mir nicht bekannt. Hier ist wohl die "Taube vom Dach geflogen" und du musst den "Spatz in der Hand" festhalten. Also: Abwarten, Tee trinken und auf die nächste Chance warten!

    Gruß Dieter

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    Antwort von annamari annamari

    So dumm wie es gelaufen ist. Mündliche aussagen zählen leider nicht. Der kann dir viel erzählen. Kleiner tipp. Solltest du nocheinmal ein vorstellungsgespräch haben, nehme ein handy mit und zeichne das gespräch auf, somit hast du einen beweis und kannst drauf pochen . Der nachteil dabei ist du musst aufpassen was du sagst .

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Wenn du auf der Erfüllung der mündlichen Zusage bestehst,kannst du dich auf eine baldige Kündigung durch den Arbeitgeber einrichten.

    Es ist natürlich Pech,wenn nach den vorbereitenden Gesprächen und einer mündlichen Zusage doch anders entschieden wird,und die vorgesehenen Stellen nicht besetzt werden.

    Aber was momentan nicht ist,kann ja noch werden.

    Auf "die Palme gehen" könntest du verständlicherweise,wenn nach der mündlichen Zusage doch ein anderer Bewerber die Stelle bekommen hätte.

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    Antwort von dangerine dangerine

    nun wenn die Stelle gestrichen wurde hast Du schlechte Karten, schliesslich wurde die Stelle ja nicht mit einer anderen Person besetzt

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    Antwort von moochi moochi

    worst case = Kündigung. Zwar nicht sofort, das wäre zu auffällig.

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    Antwort von 397kg 397kg

    Wenn du die zusage BEWEISEN kannst, hast du recht.

    Allerdings wirst du dir ja wohl kaum deinen Job versauen - oder doch?

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    Antwort von nillenseer nillenseer

    Ohne Gewähr: Sind bei dem Vorstellungsgespräch Zeugen anwesend gewesen? Gibt es ein Protokoll? Wenn nicht, dann steht Aussage gegen aussage.

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