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Arbeitsrecht - Minusstunden

Frage von Paunch05 Paunch05

Ich arbeite zur Zeit in einer Kinderkrippe und arbeite 40 Stunden die Woche. im Moment ist in der Zeit eine bezahlte Pause enthalten. Die Krippe hat von 7.30 Uhr bis 15.30 geöffnet (unsere Arbeitszeit). Nun werden wir aber bald von der Stadt gefördert und die Pause wird nicht mehr bezahlt. Meine Chefin will die Öffnungszeiten aber nicht ändern und möchte auch nicht das wir eine halbe Stunde länger bleiben oder früher kommen um dies als Vorbereitungszeit zu nutzen. Sie möchte, dass wir wie gewohnt weiter arbeiten und so 2,5 Minusstunden in der Woche machen. Die sollen wir durch Arbeitskreise, die vom Träger angeboten, abarbeiten. Jedoch finden diese nur alle 6 Wochen statt und umfassen nur 2 Stunden. Also würden wir 10 Minusstunden im Monat machen und alle 6 Wochen gerade mal 2 Stunden plus haben. Außerdem sind diese Arbeitskreise in der Freizeit und eigentlich freiwillig zu besuchen. Meine Chefin sieht es nicht gerne, wenn wir Überstunden machen und will deswegen diese "Lösung" durchsetzen.Meine Frage ist nun: Kann meine Chefin dies so durchsetzen? Wenn im Arbeitsvertrag 40 Stunden vereinbart sind, muss sie diese doch auch anbieten, oder? Es dürfen bestimmt keine Minusstunden vorausgesetzt werden...Ich brauche bitte entsprechende Paragraphen dazu.Vielen Dank!

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Antworten (2)

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    Antwort von pfkpfk pfkpfk

    Das Problem entsteht durch die nunmehr unbezahlte Pause, hat aber im Grundsatz nichts damit zu tun.

    Also: Wenn Du einen Vertrag über 40 Stunden hast, dann muss Dein Arbeitgeber auch entsprechend beschäftigen und bezahlen. Das kann auch über Arbeitskreise geschehen, aber es hat eben zu geschehen. Wenn es Vereinbarungen zu Arbeitszeitkonten gibt, kann diese Zeit auch ungleichmäßig (z.B. über ein Jahr) verteilt sein.

    Fakt ist: Bietet Dein Arbeitgeber Dir zu wenig Arbeit an, hast Du dennoch Anspruch auf die Bezahlung der 40 Stunden - musst das aber im Zweifel Dein Recht gerichtlich durchsetzen.

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    Antwort von akino47 akino47

    Bezahlte Pausen sind nicht die Regel, normalerweise ist die vorgeschriebene Pause unbezahlt, so dass sich die Anwesenheitszeit im Betrieb um die Pausenzeit verlängert.Maßgeblich ist bei Dir die 40 Std. bezahlte Arbeitszeit in der Woche. Wenn die Stadt die bezahlte Pause nicht mehr bezahlen will, MUSS die Betriebszeit um die halbe Stunde verlängert werden. Irgendwelche Mätzchen, um dieses "nachzuholen" sind nicht in Ordnung. Wenn Deine Chefin eine Änderung durchsetzen will, geht das gegen Deinen Willen nur mit einer sog. "Anderungskündigung" Dagegen kannst Du aber klagen.

    Zum Diskussion mit Deiner Chefin zitiere einfach mal aus dem Gesetz:

    http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html

    Am besten, mit dieser Grundlage sachlich und emotionslos mit der Chefin reden. Sie muss auch von diesen "Überstunden" runter, es sind eben keine. Rate ihr auch, sich mal bei einer neutralen Stelle oder bei einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Oder ist sie "beratungsresistent"?

    Kommentar von Paunch05 Paunch05

    das ist super:) Dankeschön:)

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