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Arbeitsrecht - Kündigung unwirksam, muß Arbeitnehmer seine Arbeitskraft beim Arbeitgeber anbieten

Frage von Sonnenschein58 Sonnenschein58

Hallo, habe 1. + 2. Instanz gewonnen, die Kündigung des Arbeitgebers ist unwirksam.

Habe eine Zwangsvollstreckung für Weiterbeschäftigung beantragt. Arbeitgeber ist der Meinung, dass ich meine Arbeitskraft nicht angeboten hätte. Bereits in der 1. Instanz hatte ich auf Weiterbeschäftigung geklagt. Muß ich nach der 2. gewonnen Instanz meine Arbeitskraft nochmals anbieten, obwohl das begründete Urteil noch nicht vorliegt.

Wäre für eine Antwort sehr dankbar.

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Antworten (4)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Wenn die Kündigung unwirksam war un das in 1. und 2. Instanz Festgestellt wurde,so brauchst du nicht deine Arbeitskraft anbieten,denn der Vertrag hat Bestand,was heißt,das der Arbeitgeber dir Arbeit anbieten muss,tut er es nicht muss er der Vertraglichen Lohn weiter Zahlen. Vergleiche dazu findest du unter www Bundesarbeitgericht de 

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    Antwort von fritzhund fritzhund

    Ich wüds tun, kann ja nicht schaden und ist kostengünstig !!!

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    Antwort von dolga dolga

    ich würde dies tun, ob es nötig ist, ka

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Es ist ja kein Bein ab,und einen Zacken fällt Ihm auch nicht aus der Krohne.Wenn es hilft,warum nicht.

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