Hallo, habe 1. + 2. Instanz gewonnen, die Kündigung des Arbeitgebers ist unwirksam.
Habe eine Zwangsvollstreckung für Weiterbeschäftigung beantragt. Arbeitgeber ist der Meinung, dass ich meine Arbeitskraft nicht angeboten hätte. Bereits in der 1. Instanz hatte ich auf Weiterbeschäftigung geklagt. Muß ich nach der 2. gewonnen Instanz meine Arbeitskraft nochmals anbieten, obwohl das begründete Urteil noch nicht vorliegt.
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
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