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Arbeitsrecht - Kündigung unwirksam ALG I läuft aus muss HartzIV beantragt werden?

Frage von Sonnenschein58 Sonnenschein58

Hallo,

habe noch einige Fragen. Zur Information: I.+II. Instanz gewonnen, Kündigung unwirksam,

Arbeitsvertrag gilt weiter. Habe meine Arbeitskraft schriftlich angeboten, Arbeitgeber gibt keine Antwort. Im Mai läuft mein ALGI aus. Aber im Mai ist noch ein Kammertermin indem über den Annahmeverzugslohn verhandelt wird. Diese Sache dürfte eigentlich auch zu meinem Gunsten ausgehen. Habe zwischenzeitlich die Zwangsvollstreckung der Weiterbeschäftigung beantragt. Jetzt meine Fragen:

Kann der Arbeitgeber in dem o. g. Kammertermin die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantragen? Muß ich vorsichtshalber HartzIV beantragen, da bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils mindestens nochmals 4 Wochen vergehen und ich ohne Geld dastehe?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

 

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Antworten (1)

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    Antwort von Marco7Stgt Marco7Stgt

    Wenn die Kündigung unwirksam ist, der Arbeitsvertrag weiter  gilt, besteht auch ein Anspruch auf Lohn und Gehalt! Also steht an 1. Stelle selbigen Lohn einzufordern, einzuklagen, notfalls per einstweiliger Verfügung beim Arbeitgeber zu pfänden.

    Bei zwei Instanzen ist mit Sicherheit ein Anwalt eingeschaltet, dann müsste es doch entsprechend tätig werden !!?

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