Hallo,
eine Frage, in meinem Arbeitsvertrag steht eine Klausel das am Monatsende 10 Überstunden gestrichen werden . Ist das zulässig??
Hallo,
eine Frage, in meinem Arbeitsvertrag steht eine Klausel das am Monatsende 10 Überstunden gestrichen werden . Ist das zulässig??
Nein, es sei, es gibt andere Klauseln, die dich verpflichten, die 10 Stunden bereits innerhalb des Monats abzubummeln.
§ 3 ArbZG:
Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
du hast also lt. Gesetz 6 Monate Zeit, sie abzubummeln.
richtig, solange es ein Tarifvertrag ist! Außertariflich ist es anders, allerdings würde dann auch nichts über Überstunden im Vertrag stehen!
@Maniac - hm?
Nein, eigentlich ist so eine Klausel nicht in Ordnung. Denn du hast ja die Leistung erbracht und die soll ggf. umsonst gewesen sein bzw. einfach so unter den Tisch fallen? Achte daher bitte unbedingt darauf dass die Überstunden bis zur Mitte des Monats angewiesen werden oder du kurze Zeit später diese Überstunden in Freizeitausgleich bekommst. Erbrachte Leistung kann nicht einfach verfallen. Lass dich mal arbeitsrechtlich beraten, denn ich bin der Ansicht das diese Klausel unwirksam ist. Ich persönlich hätte den Vertrag so mit dieser Klausel nicht unterschrieben.
ja wenn es im Vertag steht und du es unterschrieben hast
Klauseln in Arbeitsverträgen, die den AN schlechter stellen, als per Gesetz, sind nichtig.
Hast du ein Gesetz dagegen?
Klauseln über die Behandlung von Überstunden (die Zeit, die über das monatliche Soll hinaus gehen) und Mehrarbeit (die Stunden die über die tägliche Höchstarbeitszeit hinaus gehen) sind nur dann wirksam, wenn sie konkretisiert sind.
Im obigen Beispiel wäre eine solche Klausel generell unwirksam, wenn nicht hervorgeht, warum diese Verfallen sollten. Daraus ließe sich umkehren, dass man zur Leistung von Überstunden oder Mehrarbeit nicht verpflichtet ist - selbst wenn diese angeordnet würden.
Wirksam wäre die Klausel, wenn es heißen würde - mit der Zahlung von Gehalt in Höhe von 1234€ sind monatliche Mehrarbeit- und Überstunden bis zur Höhe von 10 Stunden bereits abgegolten - das wäre zulässig. Allerdings müssen dann weitere Stunden vergütet werden.
Beispiel: 15 Überstunden, 10 sind abgegolten mit dem Gehalt, 5 müssen bezahlt werden
Bekommt man ein " Festgehalt ", dann darf eine Abgeltung der Überstunden so nicht pauschal vorgenommen werden - es muss dann geregelt sein, wie Hoch die Anzahl der Mehrarbeit bzw Überstunden konkret ist.
Ist ein Stundenlohn vereinbart, so hat man Anspruch auf Bezahlung aller Stunden - dann wäre eine solche Klause zur Abgeltung grundsätzlich nicht zulässig.
Aber ein grunsätzliches Recht auf Bezahlung von Mehrarbeit und Überstunden hat man nicht - daraus könnte sich dann aber ggf eine stittenwidrige Vergütung ergeben
Ich würde das ganze gerne mal weiterführen. Ist es rechtens dass zusätzlich zu den 10 wegfallenden Stunden die übrigen Überstunden halbiert werden? Rechenbeispiel: 25 angefallenen Stunden bis Monatsende. Keine Zeit sie auszugleichen, da bis zum Monatsletzten Überstunden gemacht wurden. 10 Stunden fallen weg (abgegolten mit Gehalt), die restlichen werden halbiert, bleiben mir also ganze 7,5 Stunden die ich mit in den neuen Monat nehmen darf. Manche Monate ist abzusehen dass ich auch im Folgemonat keine Möglichkeit habe sie abzubauen. Sie würden also wieder halbiert usw. Ist das wirklich rechtens?
Es gibt in Deutschland Vertragsfreiheit. Wenn du so einen Vertrag unterschreibst, musst du anschließend damit leben.
Das ist zwar schon sehr lange her, aber von mir in einer naja-Führungsposition wurden mon. 20 Überstunden ohne Bezahlung erwartet.
Ist zulässig und ganz normal. In den meisten Arbeitsverträgen steht, dass mit dem monatlichen Gehalt automatisch 10 Überstunden abgegolten sind, die dann weder als Freizeitausgeleich genommen werden können noch extra ausgezahlt werden können. Das heißt: Es kommt vor und wird erwartet.
und mal wieder eine falsche Antwort von Schwabinggirl... lieber lassen, sonst glaubts noch einer!
Es ist zwar richtig, dass es erwartet wird, aber es ist nicht so, dass es rechtlich in Ordnung ist, dass es so im Vertrag steht!
Es gibt KEIN Gesetz, in dem steht dass Überstunden bezahlt werden MÜSSEN
Es gilt das, was Du unterschrieben hast.
man sollte keine Fragen beantworten, wenn man keine Ahnung hat!
Das gilt aber auch für Kommentare.
Slaven werden nicht bezahlt, reicht dir das als Antwort ???
Slaven werden genauso wie alle anderen Nationalitäten bezahlt! Bist ein bißchen braun angehaucht, was?
Er/sie meinte wahrscheinlich SKLAVEN
.. oder darauf verzichten und den Abrebeitsplatz behalten.
Bullshit!.......fraggle, DH
Hallo Herr Schlaumeier, ein AG hat, wenn der das will, genügend Möglichkeiten einen unliebsamen AN los zu werden.
diesen AN wird er wohl kaum jemals wieder loswerden, er hat schriftlich im Arbeitsvertrag gegen geltendes Recht verstoßen, der AN kann auf Wiedereinstellung klagen, wird Recht bekommen. Und wer einmal in Deutschland ne Wiedereinstellungsklage gewonnen hat, wirste so leicht nicht mehr wieder los.
jockl, im Grunde sollte man einen solchen Arbeitgeber in der Tat verlassen und ihn sein Geld durch eigene Arbeit verdienen lassen. Deine Einstellung ist leider die Grundlage dafür, dass solche Unverschämtheiten erst möglich sind. "Lieber das Maul halten und alles hinnehmen, auch wenn es gegen das Gesetz ist."