Hi,
Wie meine Frage schon vermuten lässt würde es mich interessieren ob es eine Passage oder sowas wie eine RIchtlinie gibt die regelt wieviele Tage eine Schicht maximal dauern darf und wenn wielange diese Schichten sein dürfen?
Der konkrete Fall: Meine Freundin ist seit kurzem als Bedienung in einer Spielothek tätig. Die SPielothek hat seit Anfang an zu wenig Mitarbeiter, sodas die 3 oder 4 Mitarbeiter die dort tätig sind sich darauf geeignigt haben 12 Stunden schichten zu machen. Regelung sagte 12 Stunden a 4 Tage dann 4 Tage frei. Nun ist es leider so das eine Kollegin regelmäßig Krank wird, und das meine Freundin regelmäßig die VErtrettung für diese Kollegin machen muss. Sie arbeitet seit gut 7 Tagen, bekommt dann einen tag "frei" (eigentlich ist dieser Tag in meinen Augen nicht frei denn sie hat lediglich am nächsten Tag eine andere Schicht) muss dann Laut Plan 4 Tage Früh machen und hätte eigetlich 4 Tage frei, jetzt die kollegin wieder krank und sie muss wieder 7 Tage arbeiten und hat nur einen Tag zur schichtwechsel... meine freundin ist ziemlich kaputt, sie kommt heim und schläft und geht am nächsten tag gleich arbeiten, das seit WOCHEN...
Gibt es nicht sowas wie eine Regelung das der Chef für ausreichend Arbeitskräfte sorgen muss damit die Arbeitrskarft der anderen MA erhalten bleibt? Bewerber wurden nämlich alle abgewiesen!
Vielen Dank für Antworten
Nicht wirklich! Es gibt wohl Zusatzzahlungen, allerdings kenne ich da keine Einzelheiten. Habe zwischenzeitlich auch ein wenig gegoogelt, weg vielen Dank für Ihren Beitrag:
Beispiel: § 3 ArbZG ordnet an, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten darf (maximale Höchstdauer). Nach § 3 Satz 2 ArbZG ist in Ausnahmefällen eine Ausdehnung auf werktäglich 10 Stunden jederzeit zulässig. Voraussetzung ist aber, dass innerhalb eines sog. Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich erreicht wird. Die Einhaltung der Regelungen wird von der Gewerbeaufsicht, auch auf Anfrage, kontrolliert und ist mit Ordnungs- und Strafvorschriften bewehrt.