Bin seit 3 Monaten in der Firma.Mein Chef hat die ersten 2 Löhne jeweils mit knapp einer Woche verspätung gezahlt (per Check,nicht überweisung). Ich habe von meinem Recht gebrauch gemacht,meine Arbeitsleistung zurückzuhalten.Jetzt kam per Fax eine Abmahnung.Wenn ich meine Arbeit bis morgen nicht wieder aufnehme,bekomme ich die Kündigung. Ist das rechtens???
Arbeitsrecht
Antworten (11)
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10Antwort von
KatzentatzeKatzentatze
Ja. Er hat dir deinen Lohn ja bezahlt, wenn auch mit Verspätung. Deine Arbeitsleistung darfst du, wenn überhaupt, nur zurückhalten, wenn du den nachweislichen Verdacht hast, dein Geld nicht zu kriegen. Das wäre aber nur der Fall, wenn er bisher noch nichts gezahlt hätte. Da er dich aber bezahlt hat, hast du zu deinem Handeln kein Recht und er darf dich wegen "Verletzung der Arbeits- und Leistungspflicht" abmahnen und bei Wiederholung auch entlassen.
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5Antwort von
ArianeHDArianeHD
Ich weiss nicht, ob man es sich in der heutigen Zeit noch leisten kann, einfach die Arbeitsleistung zu verweigern. Auf Deinen Job warten draussen sicher schon 50 andere, die sich freuen, an Deiner Stelle zu sein. So eine Einstellung kann ich nicht nachvollziehen, sorry.
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3Antwort von
boriswulffboriswulff
Such Dir schon mal einen neuen Arbeitsplatz. Wenn ich Dein Chef wäre dann würdest Du jetzt eh auf der Abschlussliste stehen.
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3Antwort von
Vinc1Vinc1
Hast Du mal Deinen Chef gefragt warum er so spät zahlt?
Im Übrigen - Du sprichst von einer knappen Woche - könnten es also auch 4 oder 5 Werktage sein, die Dein Lohn zu spät kommt. Das ist meiner Meinung nach noch kein Grund die Arbeit ganz zu verweigern! Du riskiert gerade Deinen Job!!!Kommentar von
Steffenwa Das letzte Mahl hat er so spät gezahlt,weil er im Urlaub war.Bei anderen Zahlungen (z.B. Lkw Maut,gibt es auch Probleme
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2Antwort von
KajjoKajjo
Wieso holtst Du Dir keinen Rat, BEVOR Du die Arbeitsleistung zurückhältst? Das war eine wirklich dumme Idee und überhaupt nicht gerechtfertigt. Am besten, Du suchst Dir einen neuen Job, denn jetzt ist das Arbeitsverhältnis ja schon zerrüttet. So etwas akzeptiert doch kein Chef.
Unglaublich!
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2Antwort von
NiklausNiklaus
Was ist denn das für ein Einstellung. Nur weil der Chef den Arbeitslohn ein Woche später zahlt Arbeitsleistung zurückzuhalten. Mir fehlen die Worte. Woher weist du den, wann der Lohn immer normal gezahlt wird. Ist eine Woche ein so großes Problem. Arbeit sollte Berufung sein und nicht nur ein Job um zu Geld zu kommen. Wenn ich AG wäre, würde ich auf einen Mitarbeiter mit so einer Einstellung gerne verzichten.
Kommentar von
HeeeschenHeeeschen Du schaffst es fast mit jeder Antwort, mich sprachlos zu machen. Und zwar dergestalt, dass ich mich jetzt hier besser einer sachlichen Kommentierung enthalte....
Kommentar von
KajjoKajjo Ganz Deiner Meinung. Ziemlich absurd und ahnungslos.
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1Antwort von
kunstixkunstix
Bei Rechtsfragen ist es besser, einen Rechtsexperten zu fragen als Leihen wie uns. Es gibt Anwaltshotlines, wo es relativ günstig und schnell geht. Bin beim Googeln hierauf gestoßen: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/arbeitsrecht/arbeitsrecht.php
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1Antwort von
Teddine Mal so aus interesse: Wie hast Du denn die Arbeitsleistung zurückgehalten? Ein Zurückbehaltungsrecht nimmt man dadurch in Anspruch, dass man nach der Zahlung dann auch alles nachholt. Ich habe den Eindruck dies hast du wohl nicht gemacht... (geht bei der Arbeitsleistung ja auch nicht, weil sie zu einem bestimmten Zeitpunkt geleistet werden muss und dieser Zeitpunkt vorbei war...)
Neben der Abmahnung hätte ich als Arbeitgeber vielmehr gesagt: Ohne Arbeit keinen Lohn und hätte dir hierfür den Lohn gekürzt. (Das darf der Arbeitgeber)
Du hättest besser selber einfach deinen Chef erinnert, dass er auch seine Pflichten erfüllen pünktlich soll. Hättest ihm sogar eine Abmahnung schreiben können... aber auch letzteres hätte euer Verhältnis belastet.
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0Antwort von
Eddy21Eddy21
Du musst im Zweifelsfall gar 3 Monate ohne Lohn arbeiten, denn dann springt Konkurs Ausfallgeld für die Zeit ein !
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0Antwort von
bommel65bommel65
Bei ständig verspäteter Lohnzahlung kannst du (versuchen)Verzugszinsen ein(zu)fordern.
Das ist allerdings kein Grund, die Leistung zu verweigern.
Die Abmahnung ist rechtens und ich würde sie ernst nehmen...
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0Antwort von
williams18williams18
was er mit dir von einer kündigung macht darf er, auch wenn er 1 woche spät bezahlt hat.erklär ihm auch das er bitte beim nächsten mal pünktlich bezahlen.
Ganz meine Meinung. Unglaubliches Arbeitnehmerverhalten.