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arbeitsplatzzusage wieder zurückgenommen

gefragt von aggieaggie am 05.12.2008 um 20:24 Uhr

Guten abend an alle! vielleicht kennt sich jemand damit aus oder hat schon ähnliches erlebt: ich bin erzieherin und unsere einrichtung soll im laufe der nächsten zeit drastisch personell verringert und dann ganz geschlossen werden. da unser chef uns bat, uns nach neuen stellen umszusehen, schrieb ich bewerbungen und durfte mich auch in einer kita vorstellen und dort hospitieren. am schluß sagte mir die leitung UND der trägervorstánd, ich dürfte mit einem positiven gefühl heimgehen. zwei tage später hatte ich die zusage der leitung, ich solle alles in die wege leiten, um am 01.01. anzufangen. ich sprach mit meinem chef, erkundigte mich nach terminen für arztuntersuchungen, habe schon mündlich gekündigt - da ruft mich heute der trägervertreter an um mir mitzuteilen, dass man sich anderes entschieden hat. gott sei dank habe ich einen kulanten chef, der mich auch weiterhin beschäftigt, trotzdem finde ich diese willkür eine riesensauerei und möchte dagegen vorgehen, obwohl ich auf die stelle nicht mehr scharf bin, aber es stinkt mir, wie mit arbeitssuchenden umgesprungen wird - zumal der träger auch noch kirchlich ist. weiss jemand, wie man dies publik machen kann? danke im voraus.


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anonym
beantwortet von Realkojack am 5. Dezember 2008 20:47
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Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass kirchliche Einrichtungen für Ihre eigenen Mitarbeiter das Wort sozial nicht kennen. Leider kannst Du nix machen außer Empfehlungen, keine Kinder dorthin zu geben.

Kommentar von Af1e794ceb793a64c51ba124f3e6fe4esmallaggie am 5. Dezember 2008 21:13

danke, habe schon an austritt aus der kirche gedacht.


Topismama
beantwortet von Topismama am 5. Dezember 2008 20:27
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keine chance....deshalb immer klappe halten bis du was schriftliches in der hand hast....

Kommentar von Af1e794ceb793a64c51ba124f3e6fe4esmallaggie am 5. Dezember 2008 20:28

lt. gesetzbuch muß ein arbeitsvertrag nicht schriftlich fixiert sein....

Kommentar von Janni1979 am 5. Dezember 2008 20:30

da hast du recht aber es ist schwer eine mündliche vereinbarung zu beweisen wenn du keine zeugen hast die für dich aussagen können


78ersven
beantwortet von 78ersven am 5. Dezember 2008 20:28
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So ist das Leben. Ob kirchlich oder nicht ist wohl ziemlich egal. Und da du keine schriftliche Zusage/ Vertrag o.ä. hast, gibt es wohl keine chance rechtlich was zu machen. Menschlich gesehen ist das großer Bockmist. Aber in der Arbeitswelt gibt es wohl kaum noch was menschliches. Viel Glück für die weitere Suche.

Kommentar von B4b66698252998e4304850d0d88afa6csmallTopismama am 5. Dezember 2008 20:34

ja das denke ich auch....


anonym
beantwortet von hellokitty85 am 5. Dezember 2008 20:44
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Ist zwar ärgerlich, aber ich glaube da kann man nichts machen. Auf jeden Fall würde ich meinen Chef immer erst dann unterrichten wenn ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe, nicht vorher. Liebe Grüße


anonym
beantwortet von aaArbeit am 8. Dezember 2008 00:50
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Du bist um eine Erfahrung reicher! Du wirst nichts ändern bei dem Träger, also ärgere Dich nicht und freue Dich über die Kulanz Deines Arbeitgebers. Vielleicht hast Du die Gelegenheit, Dich doch noch unverzichtbar zu machen!?
Alles Gute! JL
www.aaArbeit.de


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