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Arbeitsplatzgarantie nach Elternzeit?????? Gibts das gar nicht????????

Frage von ptkir ptkir

Hallo!!!

Es heißt immer, man habe einen Rechtsanspruch auf seinen Arbeitsplatz nach Rückkehr aus der Elternzeit, aber wenn ich jetzt genaueres rauszufinden versuche, kriege ich immer mehr ernüchternde Antworten. Aber nochmal: Mein Arbeitsvertrag lautet über ein bestimmtes Projekt, ich bin also nicht als Fachkraft für irgendwas bei meinem Arbeitgeber grundsätzlich angestellt, sonder für ein bestimmtes Projekt eben, wenn das wegfallen würde, hätte ich auch keinen Arbeitsplatz mehr. Jetzt will ich nach drei Jahren Elternzeit zurück, aber meine derzeitige Vertretung soll den Job behalten, weil das irgendjemandem besser paßt. Ich soll was anderes machen.....sicher bei gleicher Bezahlung, aber eben einfach nicht mein Ding;-(((

Wer kann mir helfen????Danke!

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Antworten (6)

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    Antwort von romi66 romi66

    Wenn Du einen festen Arbeitsvertrag hast, dann muss Dich Dein Arbeitgeber wieder einstellen. Wo und für was er Dich dann einsetzt, bleibt ihm überlassen, Du hast keinen Anspruch auf Deine frühere Tätigkeit.

    Kommentar von CathiVonundZu CathiVonundZuCathiVonundZu

    das ist die realität und trotzdem gemein

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Ist nicht gemein. Der Arbeitgeber muß sich ja auch für die Zeit "behelfen" und wenn er Glück hat, erwischt er eine gleichwertige oder gar bessere Kraft. Gemein wäre es, wenn der Job ganz wegfiele.

    Kommentar von ptkir ptkir

    Genau!

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    Antwort von freesoul1285 freesoul1285

    Soweit ich weiß, muss dich der betrieb wieder nehmen, aber nicht an deinem alten arbeitsplatz, sondern an einer adäquaten anderen stelle auch.

    Mensch, sei doch froh dass du überhaupt dann noch arbeit hast. Das ist doch das wichtigste erst mal.

    Kommentar von ptkir ptkir

    Ja, aber leider läuft das andere Projekt bald aus und meines nicht----arbeitslos werde ich dann ganz schnell, darüber kann ich mich nicht freuen!

    Kommentar von freesoul1285 freesoul1285freesoul1285

    Ja, aber das ist leider gottes nun mal so. Kündigen kann dich nach der elternzeit der arbeitgeber so oder so. Sicher ist es enttäuschend für dich, aber man muss den arbeitgebern auch einen gewissen handlungsspielraum geben, um in der zeit der abwesenheit der mütter agieren zu können.

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    Antwort von ptkir ptkir

    Ich hatte Recht......und sitze wieder auf meinem alten Platz!!!

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    Antwort von natzel natzel

    Nach deiner Elternzeit hast du den Anspruch auf EINEN Platz im Unternehmen. Wo und was - das bleibt deinem Arbeitgeber überlassen. Hab das Problem auch grade...

    Kommentar von KW1980 KW1980KW1980

    das ist gemein, da wird man doch wieder bestraft, wenn man Kinder bekommt. Hier müsste der Gesetzgeber was ändern, denn viele Leute überlegen sich deswegen vielleicht sogar kein Kind zu bekommen, und verpassen dadurch etwas total schönes

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Die Arbeitsplatzgarantie gibts es schon, aber da du nur Projektbezogen eingestellt wurdest, ist das nicht unbedingt der Fall. Kommt drauf an, was in deinem Vertrag steht. Wenn das Projekt beendet ist, kann der AG dich sogar entlassen bzw. dein Vertrag ist dann einfach ausgelaufen.

    Kommentar von ptkir ptkir

    ...das Projekt ist doch gar nicht beendet, sonst könnte meine Vertretung ja nicht dafür vorgesehn werden....

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Ach so, aber trotzdem hast du nur Anspruch auf einen Arbeitsplatz. Das heißt nicht, daß du exakt den selben Platz wieder besetzen musst! (ist wie nach Ableistung des Grundwehrdienstes)

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    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Dein AG ist im Recht. Es gibt zwar einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, aber beileibe nicht auf der gleichen Stelle.

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