Hallo!!!
Es heißt immer, man habe einen Rechtsanspruch auf seinen Arbeitsplatz nach Rückkehr aus der Elternzeit, aber wenn ich jetzt genaueres rauszufinden versuche, kriege ich immer mehr ernüchternde Antworten. Aber nochmal: Mein Arbeitsvertrag lautet über ein bestimmtes Projekt, ich bin also nicht als Fachkraft für irgendwas bei meinem Arbeitgeber grundsätzlich angestellt, sonder für ein bestimmtes Projekt eben, wenn das wegfallen würde, hätte ich auch keinen Arbeitsplatz mehr. Jetzt will ich nach drei Jahren Elternzeit zurück, aber meine derzeitige Vertretung soll den Job behalten, weil das irgendjemandem besser paßt. Ich soll was anderes machen.....sicher bei gleicher Bezahlung, aber eben einfach nicht mein Ding;-(((
Wer kann mir helfen????Danke!
das ist die realität und trotzdem gemein
Ist nicht gemein. Der Arbeitgeber muß sich ja auch für die Zeit "behelfen" und wenn er Glück hat, erwischt er eine gleichwertige oder gar bessere Kraft. Gemein wäre es, wenn der Job ganz wegfiele.
Genau!