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Arbeitsplan für die Folgewoche am Samstag ab 19 Uhr

Frage von kabatee kabatee

Ich mache gerade eine Wiedereingliederung in einen sozialverpfl. Arbeitsplatz. Ich bin nun in einem Supermarkt an der Kasse. Eine Festanstellung würde wahrscheinlich werden. Aber nur das mit den Arbeitsplan damit kann ich nicht leben. Weis jemand ob es dafür gestzl. Regelungen gibt. Ich koche innerlich wenn ich nur daran denke am Samstag dort anzurufen. Habe kein Handy, aus Überzeugung, wenn ich unterwegs bin, sehe ich nicht ein von irgendwo dort anzurufen. Außerdem möchte ich meine freie Zeit doch ein paar Tage vorher planen können.

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von brromed brromed

    Hallo kabatee!

    Zunächst sollte geklärt sein, ob Du tatsächlich - per Arbeitsvertrag vereinbart - "Arbeit auf Abruf" gemäß § 12 TzBefrG zu leisten hast. Nur hier gilt eine Mindestankündigungsfrist von vier Tagen. Bei alen anderen Arbeitsverhältnissen kann diese Frist daher niemals kürzer sein!

    Leider gibt es keine "harte" gesetzliche oder tarifliche Regelung zum Ankündigungszietraum eines Dienst- bzw. Schichtplanes. Einzig der § 315 BGB fordert hier billiges Ermessen* als Grundsatz für die Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechtes.

    *) Bonum et aequum bzw. bono et aequo (engl. good and equitable): Gutes und Gleiches (Angemessenes); Billigkeit ist die feinjustierte und deshalb zielgenauere Gerechtigkeit.

    So weit zur Rechtsgrundlage. Die Durchsetzunge vor Ort und im Alltag ist allerdings stets das Hauptproblem. Da ist ein/e einzelne/r Arbeitnehmer/in immer in der schwächeren Position und ohne funktionierenden Betriebsrat im Grunde chancenlos. Manchmal hilft es allerdings bereits, wenn der Arbeitgeber annehmen muss, der/die Arbeitnehmer kennt die Rechtslage ...

    Ich wünsche alle Gute für den Wiedereinstieg!

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    Antwort von Maximilian112 Maximilian112

    Der Gesetzgeber sieht 4 Tage im voraus vor. In Anlehnung an das Teilzeitbefristungsgesetz.

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    Antwort von ArcAngel ArcAngel

    Im Prinzip hast Du recht und man sollte eine Woche im Voraus über seine Einsatzzeiten informiert werden. Wenn Dir also dieser Arbeitsplatz gefällt und Dir wichtig ist, dann sprich mit dem AG darüber, bevor Du jetzt schon anfängst zu meckern. Sorry.

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    Antwort von Nowaja Nowaja

    Deine Frage ist recht präzise gestellt, wirft aber noch einige Unklarheiten auf.

    Kommentar von kabatee kabateekabatee

    Mir geht es darum, dass ich eine Woche vorher informiert werde wie ich zu arbeiten habe oder wenigstens bis Mitte der Woche es weis. man hat ja auch Termine wie Arzt, Besuche, Familie usw.

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Gibt es vertrauenswürdige Kollegen, die dir einen zettel in den Briefkasten werfen würden mit deinen Diensten, wäre das geregelt.

    Kommentar von kabatee kabateekabatee

    Es wäre nicht geregelt, weil ich schon ettliche Tage vorher bescheid wissen möchte wann meine 4 Tage Einsatz sind

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