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Arbeitspensum höher als Arbeitszeit

gefragt von Tuxin am 01.04.2009 um 9:08 Uhr

Hallo,

ich leite für ein Reinigungsunternehmen ein Team zum Reinigen eines Pflegeheims.

Den Mitarbeitern steht zum Reinigen einer Station eine bestimmte Arbeitszeit zur Verfügung (3 Std.) - allerdings ist, wenn man sich an die Arbeitsplatzanweisungen hält, dieses Pensum innerhalb der Zeit nicht zu schaffen. Auch nicht, wenn man sehr schnell arbeitet....

Der Arbeitgeber verlangt nun von mir, die Mitarbeiter aufzufordern, eine Std. früher mit der Arbeit zu beginnen. Diese Std. wird jedoch nicht vergütet, noch in Freizeit ausgeglichen, sie taucht auch nicht in den Anwesenheitslisten auf. Klar weigern sich die Reinigungskräfte, dies zu tun und beziehen sich darauf, dass ein möglicher Arbeitsunfall in eben dieser Stunde nicht von der Krankenkasse anerkannt wird. Kann der Arbeitgeber trotzdem erfolgreich abmahnen mit der Begründung, die Arbeit wurde nur unvollständig ausgeführt.??

Gruß, Tuxin..


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 1. April 2009 09:10
11x
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Nein, kann er nicht. Damit macht er vor jedem Gericht eine Bauchlandung. Auch ein Arbeitnehmer hat sich an Verträge zu halten.


Qetan
beantwortet von Qetan am 1. April 2009 09:09
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Nein, er hat keine Handhabe.


anonym
beantwortet von Krabbenkutter am 1. April 2009 09:10
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Nein, kann er nicht.
Wenn man allerdings zwingend auf den Arbeitsplatz angewiesen ist bleibt nur die Qual der Wahl...

Kommentar von 1890df21fb8b8f067595d66e8519cfb6smallFunki1969 am 1. April 2009 09:14

Tw gebe ich Dir recht, jedoch sind die AN nicht ganz aufgeschmissen und können sich durchaus wehren, selbst wenn dadurch eine Kündigung ins Haus flattert, welche dann jedoch ohne jegliche Grundlage wäre und rechtlich anfechtbar ist.


ehlers
beantwortet von ehlers am 1. April 2009 09:10
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Niemand muß unbezahlt eine mehrarbeit ausführen wenn es nicht im Vertrag steht.Ich kann die arbeiter verstehen.Ich würde nochmal drüber mit der Firma sprechen und evtl.dann zusätzliche Arbeiter einstellen.


Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 1. April 2009 09:12
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Nein, darf er nicht. Ihr habt sicherlich jeder einen Arbeitsvertrag. Der ist bindend. Unbezahlte Arbeitszeit ist schon mal tabu, es sei denn, diese wird ausgeglichen mit freier Zeit. Da dies auch nicht der Fall ist, braucht ihr nicht darauf eingehen. Somit hätte eine Abmahnung keine rechtliche Grundlage und auch keinen Erfolg. Auf jeden Fall, falls es schon zu Abmahnungen gekommen ist, Widerspruch einlegen, den Betriebsrat informieren! Viel Erfolg wünscht K.


gini0101
beantwortet von gini0101 am 1. April 2009 09:13
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toller arbeitgeber---Sklaventreiberei wurde doch abgeschafft oder?


anonym
beantwortet von Sandstorm am 1. April 2009 09:13
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Kann er nicht, aber er wird sicher wieder anführen, das man "in Zeiten der Wirtschaftskrise Opfer bringen muß, blablabla".
Ich würde es dennoch nicht machen. Auf gar keinen Fall!


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 1. April 2009 09:18
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Oh da kam vor langem mal ein Bericht im Fernseher. Genau so ist es bei solchen Reinigungsfirmen. Ich würde es nicht machen! Wenn er mir dann kündigt...muß er einen Grund angeben...welchen Grund will er dann angeben...Arbeitsverweigerung?Ich glaube kaum...dass er vor Gericht damit durchkommt.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 1. April 2009 09:27
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Nein, da gibt es keine Grundlage für arbeitsrechtliche Maßnahmen.
Was man allerdings machen könnte/sollte, wäre einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, der die zeitlichen Anforderungen einschätzt und definiert. Dann ist es am Arbeitgeber, diese Anforderungen mit mehr bezahlter Zeit oder mehr Personal zu erfüllen!


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