Hallo,
ich leite für ein Reinigungsunternehmen ein Team zum Reinigen eines Pflegeheims.
Den Mitarbeitern steht zum Reinigen einer Station eine bestimmte Arbeitszeit zur Verfügung (3 Std.) - allerdings ist, wenn man sich an die Arbeitsplatzanweisungen hält, dieses Pensum innerhalb der Zeit nicht zu schaffen. Auch nicht, wenn man sehr schnell arbeitet....
Der Arbeitgeber verlangt nun von mir, die Mitarbeiter aufzufordern, eine Std. früher mit der Arbeit zu beginnen. Diese Std. wird jedoch nicht vergütet, noch in Freizeit ausgeglichen, sie taucht auch nicht in den Anwesenheitslisten auf. Klar weigern sich die Reinigungskräfte, dies zu tun und beziehen sich darauf, dass ein möglicher Arbeitsunfall in eben dieser Stunde nicht von der Krankenkasse anerkannt wird. Kann der Arbeitgeber trotzdem erfolgreich abmahnen mit der Begründung, die Arbeit wurde nur unvollständig ausgeführt.??
Gruß, Tuxin..
Tw gebe ich Dir recht, jedoch sind die AN nicht ganz aufgeschmissen und können sich durchaus wehren, selbst wenn dadurch eine Kündigung ins Haus flattert, welche dann jedoch ohne jegliche Grundlage wäre und rechtlich anfechtbar ist.