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Arbeitspapiere aushändigen / Gesetz

Frage von Stupsi123 Stupsi123

Hallo,

es ist ja bekannt, dass nach Beendigung eines Arbeitsverhältnis (in meinem Fall Ausbildung) der AG die Arbeitspapiere aushändigen muss.

Nun meine Frage, die Arbeitsbescheinigung ist laut SGBIII geregelt, aber was ist mit Abschlusszeugnis, Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsmeldung? Es heißt immer wenn es um das Thema Arbeitspapiere geht, dass sie bei Beendigung ausgehändigt werden müssen (laut unserem BR besteht Anspruch in meinem Fall am Tag der letzten Abschlussprüfung) aber WO ist das geregelt wenn es um Zeugnis, Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsmeldung geht?

Mein Ausbildungsbetrieb ist sehr chaotisch, es gibt Mitarbeiter die ca. 1 Jahr auf die Sachen warten müssen, wenn sie sich nicht hinten dran hängen und darauf "bestehen", ich müsste nur wissen, wo mein Anspruch auf meine Arbeitspapiere schriftlich geregelt ist?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Folgende Unterlagen muss der Arbeitgeber nach der Kündigung aushändigen:

    1. Gemäß § 603 BGB bzw. §109 GewO: ohne Anforderung: ein einfaches Arbeitszeugnis oder auf Anforderung: ein qualifiziertes Zeugnis

    2. Gemäß §6 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz: eine Urlaubsbescheinigung über den im Kalenderjahr gewährten Urlaub

    3. Gemäß §312 SGB III: eine Arbeitsbescheinigung, in der Sie auf einem amtlichen Vordruck alle Tatsachen angeben müssen, die für eine eventuelle Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld maßgeblich sind

    4. die Lohnsteuerkarte und die Lohnsteuerbescheinigung

    5. sonstige Unterlagen wie beispielsweise den Sozialversicherungsausweis, eine Arbeitserlaubnis usw.

    Hier noch ein guter Link.

    http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Arbeitsrecht/arbeitspapiere.php

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von Chepajev Chepajev

    also wegen der lohnsteuerkarte ... die bekommst du nicht zurück also für 2010 den ab diesem jahr wurden die lohnsteuerkarten als solches abgeschafft es gib jetzt nur die nummer also deswegen brauchst du dir keine sorgen machen was die anderen sachen angeht kenn ich mich leider nicht aus mfg

    Kommentar von Stupsi123 Stupsi123

    Es ist richtig, dass es für 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr gibt. Kommt allerdings ein Arbeitgeberwechsel in 2011 vor, bekommt man die Lohnstuerkarte 2010 ausgehändigt für den neuen AG.

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    Antwort von Primehunter12 Primehunter12

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    Antwort von Karl10 Karl10

    Zum Beispiel würde Dir der § 985 BGB helfen. Da steht zwar nichts von Arbeitspapieren. Mir ist aber auch keine Vorschrift bekannt, die speziell diese Papiere regelt.

    Lies bitte auch § 986 BGB (für den Fall, dass sich der AG sperrt).

    Kommentar von Stupsi123 Stupsi123

    Vielen Dank für diese Gesetze.

    Das heisst, es wird zwar immer geschrieben, der AG muss diese Papiere bei Beendigung aushändigen aber ein rechtlichen Anspruch auf die Herausgabe am Tag der Beendigung habe ich nicht (ausser die Arbeitsbescheinigung) und ich kann nur hoffen dass ich die Sachen ausgehändigt bekomme??

    Kommentar von Karl10 Karl10Karl10

    Natürlich hast Du einen Rechtsanspruch. § 985 BGB spricht doch vom "Eigentümer" = Du und einer "Sache" = Arbeitspapiere (Sache sh. § 90 BGB).

    Dass es viell. nicht eine spezielle Voschrift mit dem Begriff "Arbeitspapiere" gibt, heißt doch nicht, dass für die Herausgabe keine Rechtsgrundlage existiert. § 985 BGB steht für ALLE Sachen. Näheres regelt manchmal ein spezielleres Gesetz.

    Wenn es für jeden Gegenstand eine extra Vorschrift geben würde....

    Du kannst Dich auf § 985 BGB berufen. Keine Ahnung, auf was sich Dein AG berufen kann. Mir fällt da nichts ein.

    Kommentar von Stupsi123 Stupsi123

    Vielen Dank, ich probiere es mal damit und schaue wie weit ich damit komme.

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