Hallo,
es ist ja bekannt, dass nach Beendigung eines Arbeitsverhältnis (in meinem Fall Ausbildung) der AG die Arbeitspapiere aushändigen muss.
Nun meine Frage, die Arbeitsbescheinigung ist laut SGBIII geregelt, aber was ist mit Abschlusszeugnis, Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsmeldung? Es heißt immer wenn es um das Thema Arbeitspapiere geht, dass sie bei Beendigung ausgehändigt werden müssen (laut unserem BR besteht Anspruch in meinem Fall am Tag der letzten Abschlussprüfung) aber WO ist das geregelt wenn es um Zeugnis, Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsmeldung geht?
Mein Ausbildungsbetrieb ist sehr chaotisch, es gibt Mitarbeiter die ca. 1 Jahr auf die Sachen warten müssen, wenn sie sich nicht hinten dran hängen und darauf "bestehen", ich müsste nur wissen, wo mein Anspruch auf meine Arbeitspapiere schriftlich geregelt ist?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Es ist richtig, dass es für 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr gibt. Kommt allerdings ein Arbeitgeberwechsel in 2011 vor, bekommt man die Lohnstuerkarte 2010 ausgehändigt für den neuen AG.