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Arbeitsnehmerveranlagung

Frage von Confusy Confusy

Hallo,

ich mach gerade meine Arbeitsnehmerveranlagung und kenn mich bei 2 Sachen nicht aus... Ich möchte meine Brille, die ich letztes Jahr gekauft habe und eine Spende ans Licht ins Dunkel absetzen.

Wo trage ich die beiden Dinge ein??? Die Brille glaub ich bei Aussergewöhnlichen Belastungen, oder? Muss ich den Selbstbehalt selber errechnen oder geb ich einfach den "Kaufpreis" ein?

Und wo wird die Spende eingetragen? Vielleicht bei Sonderausgaben, punkt: private Geldzuwendungen an mildtätige Organisationen, begünstigte Spendensammelvereine u.a. (§ 4a Z 3 EStG 1988)???

Hat jemand diese 2 Sachen o.ä. schon mal abgesetzt und kann mir helfen?

Danke im Vorraus,

lg c*

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Antworten (2)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von icke01 icke01

    Die Brille bei außergewöhliche Belastung, errechnen tut das FA das, ob da was bei rumkommt.
    Und Spende ist da richtig.
    Quittungen zufügen.

    Kommentar von Confusy ConfusyConfusy

    Die Quittungen muss ich gleich mitschicken?? Ich dachte es reicht wenn ich diese bei mir zuhause aufhebe? Wo und wie schick ich die dann mit?

    Kommentar von icke01 icke01icke01

    Zur Erklärung heften. Bekommste zurück.
    Wenn Du sie nicht mitschickst, werden die angefordert. Dauert dann nur länger...

    Kommentar von icke01 icke01icke01

    Uuiii, danke schön fürs Sternchen!

  • 0
    Antwort von newcomer newcomer

    ich vermute mal, dass du über die Pauschalbeträge nicht darüber kommst

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer
    Kommentar von newcomer newcomernewcomer
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