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Arbeitsmedizinische Einstellungsuntersuchung URINTEST

Frage von ffmboy ffmboy

Hallo,

wenn bei der Arbeitsmedizinischen Einstellungsuntersuchung ein Urintest durchgeführt wird, darf der auf Drogen gecheckt werden? Oder muss ich dazu erst befragt werden?

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Antworten (3)

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    Antwort von windsbraut0307 windsbraut0307

    Nein, dazu musst du nicht erst gefragt werden. Denn der Drogenkonsum könnte deine Leistungsfähigkeit und dein Reaktionsvermögen einschränken. U.U. bist du aufgrund des Drogenkonsums nicht fähig, die Tätigkeit auszuführen oder bringst beim Ausführen der Tätigkeit dich und/oder andere in Gefahr.

    Kommentar von ffmboy ffmboy

    Gibts dazu 'ne Quelle oder ist das nur ein Verdacht? Auf diversen anderen Quellen steht überall, das der Drogentest ausdrücklich erwähnt werden muss!!!!

    Kommentar von ffmboy ffmboy

    Bundesarbeitsgericht Urteil vom 12.8.1999, AZ: 2AZR 55/98 Routineuntersuchungen nach Drogen- und Alkoholabhängigkeit sind unzulässig. Ein Drogentest könne nur dann verlangt werden, "wenn bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung eine ernsthafte Besorgnis begründet ist, dass eine Abhängigkeit des Arbeitnehmers vorliegt."

    Quelle: http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/gesundheitsvorsorge/vorsorgeuntersuchungen/vorsorgeuntersuchungen.htm

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    Antwort von pfkpfk pfkpfk

    Ein Drogenscreening muss angekündigt werden - soweit die Theorie. Praxis: Die Arbeitsmediziner dürften durchaus ein Interesse daran haben, sich an geltendes Recht zu halten. Tut er es nicht und gibt dem Arbeitgeber unzulässige Auskünfte, wirst Du es schwerlich beweisen können.

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    Antwort von mauwilein1984 mauwilein1984

    naja ich denke mal unter anderm wird er doch deshalb gemacht, kommt auch auf den beruf an und grund

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