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Arbeitsmarktrente. Reicht es aus, daß die Arge bestätigt dass es eine Teilzeit Arbeit gibt?

Frage von althaus althaus

Die Arbeitsargentur hat der Rentenversicherung bestätigt, daß ich auf dem Teilzeit Arbeitsmarkt keine Chance habe, da es keine Stellen für mein Leistungsbild gibt. Reicht es auch um nun die volle Rente zu erhalten? (Verschlossenheit des Arbeitsmarktes!)

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Antworten (3)

  • 0
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo althaus,

    Sie schreiben:

    Die Arbeitsargentur hat der Rentenversicherung bestätigt, daß ich auf dem Teilzeit Arbeitsmarkt keine Chance habe, da es keine Stellen für mein Leistungsbild gibt. Reicht es auch um nun die volle Rente zu erhalten? (Verschlossenheit des Arbeitsmarktes!) <

    1)

    Um diese Frage beantworten zu können muß man zuerst einmal wissen, welchem Geburtsjahrgang Sie angehören.

    Denn:

    Für Geburtsjahrgänge vor dem 1.1.1961 gibt es noch (allerdings nur unter ganz divislien Einschränkungen) einen Vertrauensschutz!

    Dieser Vertrauensschutz bezieht sich ausschließlich auf Berufsunfähigkeit!

    In Ihrem Rentenbescheid müßte in diesem Zusammenhang eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit bewilligt worden sein.

    Ist für den Bezieher von teilweiser Erwerbsminderungsrente (wegen Berufsunfähigkeit) der Arbeitsmarkt verschlossen, so kann auf Antrag eine volle Erwerbsminderungsrente in Frage kommen!

    In den meisten Fällen läßt sich dieser Anspruch aber nur über ein Verfahren vor dem Sozialgericht durchsetzen, weil die Rentenversicherung sich natürlich mit allen Mitteln sträuben wird!

    2)

    Für nach dem 1.1.1961 Geborene gibt es diesen Vertrauensschutz leider nicht mehr!

    Diese Betroffenen können seitens der Rentenversicherung jederzeit auch auf leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden, auch wenn am allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt keine Stellen verfügbar sind.

    Laut Rentenversicherung sind leichte Tätigkeiten:

    Pförtner, Museumswärter, Nachtportier,.......

    Für die nach dem 1.1.1961 Geborenen wird sich die volle Erwerbsminderungsrente nur noch durchsetzen lassen, wenn diese nachweisen können, daß die noch vorhandene Restleistungsfähigkeit auf Dauer auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

    Unter dem folgendem, ungekürzten Link, finden Sie die akteulle Broschüre der deutschen Rentenversicherung, "Netz für alle Fälle".

    Dort sind die einzelnen Kriterien nochmals genau beschrieben und nachvollziehbar.

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicat...

    3)

    Rentenanträge auf volle Erwerbsminderungsrente scheitern sehr oft an mangelnden Fakten!

    Das heißt:

    Die Antragssteller reichen Ihre Antragsunterlagen bei der Rentenversicherung ein, ohne knallharte, aktuelle, unwiderlegbare ärztliche Atteste, Gutachten, Entlassungsberichte.

    So ist es dem medizinischen Dienst der Rentenversicherung dann oft leicht gemacht, ablehnende Bescheide wie am Fließband auszustellen.

    4)

    Betroffene, welche sich mit dem Gedanken tragen, vor dem Sozialgericht ein Verfahren auszutragen, tun sehr gut daran, derartigen, öffentlichen Sitzungen beizuwohnen um hautnah miterleben zu können, mit welchen harten BANDAGEN da seitens der Rentenversicherung argumentiert wird!

    So bekommt man ein Gespür dafür, was dort abgeht und worauf es wirklich ankommt.

    Fazit:

    Wer einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente bei seiner Rentenversicherung einreicht, sollte auf keinen Fall ohne einen kompetenten Rechtsbeistand agieren, welcher für eine juristisch glasklare Aufbereitung der Antragsunterlagen sorgt.

    Einem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente sollten immer aktuellste, unwiderlegbare Atteste, Gutachten, Entlassungsberichte beigefügt werden!

    Ein Rechtsbeistand wie z.B. der VDK wäre hier erste Wahl, weil Sie von dort sowohl außergerichtlich als auch vor dem Sozialgericht kompetenten Rechtsbeistand erwarten dürfen!

    Allerdings:

    Der beste Rechtsbeistand kann nichts ausrichten und keine Wunder vollbringen, wenn der Antragssteller seine o.a. Hausaufgaben nicht gemacht hat.

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

  • 0
    Antwort von carina007 carina007

    (Verschlossenheit des Arbeitsmarktes!)

    das ist doch kein Grund für Rentenanspruch. Heute bekommst du wirklich nur noch FrühRente wenn du wirklich krank bist. Was meinst du durch was für Gutachter du gehen musst und diese lassen sich kein X für ein U vormachen.

    Such dir einen anderen Job der eben nicht angemessen deiner Qualifikation ist. Du reißt dir eben bei der ARGE selber ein Bein raus und wirst unter Umständen dann beim Sozi sitzen.

    Kommentar von althaus althausalthaus

    Bekomme doch schon die teilweise Rente w/ Gesundheitlichen Gründen!!! War auch schon beim Gutachter, der meine Krankheit bestätigte! Es geht jetzt um die volle Rente!

  • 0
    Antwort von uschi28 uschi28

    Wo lebst du eigentlich? Du bekommst Rente für das was du geleistet hast und nicht weil du keine Arbeit findest.

    Kommentar von althaus althausalthaus

    Du verstehst nicht! Bekomme aus geundheitichen Gründen die teilweise Erwerbsminderungsrente! Du hast meine Frage nicht verstanden, glaube ich.

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