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Arbeitsmarktliche Massnahme Praktikum

Frage von andraschka andraschka

Guten Tag zusammen

Ich bin 42 jahre alt und habe eine 10 Monate alte Tochter. Ich war seit ich 18 J. bin immer berufstätig in der Bankbranche, unter anderem auch in Führungspositionen. Nun hat mir mein letzter Arbeitgeber keinen Teilzeitjob (von mir gewünscht wegen meiner Tochter) anbieten können und hat mir gekündigt. Nun bin ich seit dem 1.4.2011 arbeitslos gemeldet und habe auch schon ca. 10 Bewerbungen abgeschickt, leider ohne Erfolg. Nun will mich meine Beraterin in eine "arbeitmarktliche Massnahme" ein Praktikum schicken. Ist dies nach so kurzer Zeit Arbeitslosigkeit (3 Wochen) so üblich, oder will mich diese Beraterin ärgern. Sie mag mich nicht, wahrscheinlich da ich Deutsche bin oder dem RAV zuviel koste oder warum auch immer. Sie behandelt mich wie eine 18 jährige....und hat auch schon erwähnt, dass ich auch minderwertige Arbeiten annehmen muss, wie z.B. Reinigungskraft.... Das ganze läuft in der Schweiz ab.

Kann ich dagegen was tun?

Danke für die Antworten

Viele Grüsse

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Antworten (1)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Wie das in der Schweiz gehandhabt wird weiß ich nicht.

    Eigentlich solltest du froh sein, so schnell wie möglich in eine solche Maßnahme zu kommen. Je länger man aus dem Beruf raus ist. desto schwerer wird der Wiedereinstieg. Natürlich sollte ein Praktkum berufsbezogen sein.

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