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Arbeitslosmeldung nach erziehungszeit?!

Frage von michaela12345 michaela12345

Ich hab mal eine Frage mein Freund war bis zum 3. Juni 2009 im Erziehungsjahr. Hätte er sich danach arbeitslos melden müssen obwohl er sich bereits im Jahre 2007 schon mal arbeitslos gemeldet hat. Er ist seit 09/2006 im Erziehungsjahr und jetzt nach dem Landeserziehungsgeld bekommt er nichts mehr.

Haben Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt - wurde aber abgelehnt. Kinderzuschlag wurde ebenfalls abgelehnt.

Muss er sich noch einmal arbeitslos melden?!

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Antworten (4)

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Stell deine Fragen in einem Hartz Forum... http://www.elo-forum.org/

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff
    Kommentar von michaela12345 michaela12345

    Was soll das?! Ich stelle eine ganz normale Frage und bekomme nur blöde antworten.

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff

    Wieso ist meine Antwort bitte eine blöde Antwort?? Ja weißt du manch einer würde sich freuen wenn er Adressen bekommt wo man seine Fragen stellen kann wo mehr Experten als hier sind.Aber du mußt die Links nicht benutzen!!

    Kommentar von michaela12345 michaela12345

    Sorry dann ich was falsch verstanden. Mir kam vorhin schon einer dämlich, der der Meinung war mich dumm machen zu müssen.

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff

    Oki.Eben drum...weil man hier oft dämlich angemacht wird wenn man eine Hartz Frage hat sollte man lieber in ein Hartz Forum gehen.

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    Antwort von Christian1201 Christian1201

    Ja, aber das hätten die von der Hartz-Stelle ihm schon sagen müssen, da geht ihm Geld flöten durch das spätere Anmelden. Würde ich dort aber nochmals erwähnen.

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    Antwort von Malle123 Malle123

    Gehst du einer Beruflichen Tätigkeit nach oder weshalb wurde Alg2 abgelehnt? mit welcher begründung?? wenn er vor der Erziehungszeit arbeitslos war muß er sich erneut arbeitslos melden. wenn er einer tätigkeit nachgegangen ist ist er ja nur " beurlaubt" für die dauer des erziehungszeitraumes.

    Kommentar von michaela12345 michaela12345

    Er war bis vor der Erziehungszeit selbständig und ging 09/2006 ins Erziehungsjahr. Damit er wieder in die Gesetzliche KK kommt sollte er lt. Krankenkasse sich arbeitslos melden. Haben wir gemacht dann arbeitete er Teilzeit als Produkionshelfer bis die Firma in Insolvenz ging und dann war er mit dem Kind zu Hause also in Erziehungszeit. Jetzt haben wir nur verpasst nach der Erziehungszeit nochmal auf das AA zu gehen. Bekommen wir da jetzt probleme vom Amt?!

    Bin noch selbständig wahrscheinlich bekommen wir deswegen keinen Zuschuss nur durch die Wirtschaftskriese langt mein Einkommen nicht mehr für die Unkosten und Kinderzuschlag bekommen wir auch nicht die sagen wir sollen Arbeitslosengeld 2 beantragen.

    Alles komisch bei den Ämtern....

    Kommentar von michaela12345 michaela12345

    Er war bis vor der Erziehungszeit selbständig und ging 09/2006 ins Erziehungsjahr. Damit er wieder in die Gesetzliche KK kommt sollte er lt. Krankenkasse sich arbeitslos melden. Haben wir gemacht dann arbeitete er Teilzeit als Produkionshelfer bis die Firma in Insolvenz ging und dann war er mit dem Kind zu Hause also in Erziehungszeit. Jetzt haben wir nur verpasst nach der Erziehungszeit nochmal auf das AA zu gehen. Bekommen wir da jetzt probleme vom Amt?!

    Bin noch selbständig wahrscheinlich bekommen wir deswegen keinen Zuschuss nur durch die Wirtschaftskriese langt mein Einkommen nicht mehr für die Unkosten und Kinderzuschlag bekommen wir auch nicht die sagen wir sollen Arbeitslosengeld 2 beantragen.

    Alles komisch bei den Ämtern....

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    Antwort von bubikopf53 bubikopf53

    ja !!!!

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