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Arbeitslosmeldung

gefragt von Sabrina68 am 03.12.2006 um 17:23 Uhr

Ich habe gehört, ich muß mich 3 Monate vorher Arbeitslos bei der Agentur für Arbeit melden.Stimmt das überhaupt??


Reply


dagmar164
beantwortet von dagmar164 am 3. Dezember 2006 18:32
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Hallo Sabrina68, stimmt, du mußt dich sofort nach Eingang der Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden bzw. bei einem befristetn Arbeitsvertrag genau 3 Monate vorher, um keine Sperre zu bekommen.


Albert
beantwortet von Albert am 3. Dezember 2006 18:02
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Hallo Sabrina68, es kommt darauf an wann Du die Kündigung erhältst, sobald Du gekündigt wurdest, solltest Du sofort bei der Agentur für Arbeit das Melden. Erfährt die Agentur für Arbeit erst Wochen später von Deiner Kündigung, dann riskierst Du eine Geldsperre! Also am Besten sofort zum Amt!! Vielleicht hast Du ja Glück und man kann Dir gleich einen neuen Job vermitteln. Gruß Albert :-)


anonym
beantwortet von einem Gast am 3. Dezember 2006 20:14
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Hallo, ja es stimmt, so wie oben schon ganz gut beschrieben. Obwohl es auch darauf ankommt, an welchen Sachbearbeiter man auf dem Amt gerät. Ich habe es im letzten Jahr versäumt, mich rechtzeitig "arbeitssuchend" zu melden. Mit mulmigen Gefühl ging ich dann hin und es hat keinen interessiert. Ein Kollege von mir hatte es auch vergessen, geriet an einen anderen Bearbeiter (Streber?) und bekam sofort 1 Woche Geldsperre. Aber da es ja dank den großartigen Bemühungen seitens der Bundesregierung ab sofort mit der Wirtschaft ständig bergauf und mit den Arbeitslosenzahlen ständig bergab geht, haben wir diese Probleme ja in naher Zukunft nicht mehr... ;-)

Bis bald auf dem Arbeitamt

XXX (XXX)


anonym
beantwortet von einem Gast am 3. Dezember 2006 17:37
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ja


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