6

Arbeitslosigkeit - wieviele Bewerbungen pro Monat erwartet die Agentur für Arbeit?

Frage von Espresso Espresso

Klar, dass man sich bei Arbeitslosigkeit schnellstens um einen neuen Job bemüht.

Gibt es seitens der Agentur für Arbeit eigentlich so etwas wie eine Richtlinie, wie viele Bewerbungen man pro Monat mindestens schreiben sollte, um keine Sperre beim Arbeitslosengeld zu erhalten?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (13)

  • 2
    Antwort von cathystraum cathystraum

    Das kommt auch auf den Berater an. Teilweise musste ich 6 pro Woche, dann wieder 2 pro Woche schreiben. Als ich aber mein Jahreslimit für die Bewerbungkosten überschritten hatte, bekam ich auch keine Erstattung mehr.

  • 0
    Antwort von AK9270 AK9270

    Das man sich frühzeitig um Arbeit bemüht ist eine Seite, wobei das Amt, sei es ALG I oder ALG II, hier nicht willkürlich entscheiden darf wieviel Bewerbungen ein Arbeitssuchender zu schreiben hat, noch in der EGV vereinbaren darf! Ein Arbeitssuchender verpflichtet sich lediglich schnellstmöglich in Arbeit zu kommen, wenn diese existenzsicher ist!

  • 0
    Antwort von trienitrien trienitrien

    Ich würde so viele wie möglich schreiben, um so schnell wie nur möglich wieder am Arbeitsleben teilzunehmen. Vorlagen gibts hier:

    http://www.shop.novamedia.biz/de/Bewerbungsvorlagen/Musterbewerbungsschreiben-al...

  • 0
    Antwort von appdsaufen appdsaufen

    kommt auf dein sach bearbeiter an

  • 0
    Antwort von Strolschi Strolschi

    du hast mit dem Arbeitsamt so etwas wie einen Vertrag, den du sicher auch unterschrieben hast. Darin steht auch wieviel Bewerbungen du im Monat vorweisen musst, alles was du mehr bringst ist natürlich gut. Denn das ist bei jedem unterschiedlich wieviel man bringen muss.

    Kommentar von Espresso EspressoEspresso

    Ich bin bisher noch ncht in der Situation, könnte aber leider bald soweit sein. Gibt es diese EGV bzw. den Vertrag bei ALG I oder est bei ALG II?

    Kommentar von Strolschi StrolschiStrolschi

    wenn du dich arbeitslos melden solltest, egal ob ALGI oder II bekommst du immer einen EGV darin steht dann alles was du mit deinem Bearbeiter besprochen hast. Auch wieviel Bewerbungen, wie oft du dich Melden solltest und all solche Dinge die man auch in einem Arbeitvertag stehen hätte. Man sollte das AA immer in der Art eines Arbeitgeber sehen, denn es ist zu dieser Zeit dein Geldgeber. Z.B. wirst du Krank solltest du auch da deinen Krankenschein abgeben und so weiter.

  • 0
    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Wenn du eine EGV unterschrieben hast...was man nicht einfach so machen sollte ohne dieses Ding überprüfen lassen zu haben...da steht normal drin wie viel Bewerbungen du schreiben und dann auch belegen mußt. Es kann dir aber auch ohne diese unterschriebene EGV passieren...dass die Arge Nachweise von dir fordert und will sehen wo du dich wann beworben hast.

  • 0
    Antwort von nevis nevis

    bewirbst du dich nur um das amt zu befriedigen, oder willst du wirklich einen job?

  • 0
    Antwort von Berserker Berserker

    Frag dort mal nach, ist unterschiedlich. So zwischen O und 10, hab ich mal vernommen.

  • 0
    Antwort von eddali eddali

    Bei ALG 1 gibt es sicher nicht so viele Vorgaben, mußt nur gegenüber dem Amt sichtbar machen, dass Du Dich um Arbeit bemühst.

  • 0
    Antwort von Distel35 Distel35

    so 5-10

  • 0
    Antwort von Kittymogul Kittymogul

    10 pro Monat in Berlin jedenfalls

  • 0
    Antwort von butty09 butty09

    bis zu 5

  • 0
    Antwort von allecante allecante

    20 Bewerbungen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.