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Arbeitslosigkeit - wieviele Bewerbungen pro Monat erwartet die Agentur für Arbeit?

gefragt von Espresso am 05.07.2009 um 13:35 Uhr

Klar, dass man sich bei Arbeitslosigkeit schnellstens um einen neuen Job bemüht.

Gibt es seitens der Agentur für Arbeit eigentlich so etwas wie eine Richtlinie, wie viele Bewerbungen man pro Monat mindestens schreiben sollte, um keine Sperre beim Arbeitslosengeld zu erhalten?

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beruf x 14.605 arbeitslosigkeit x 400

cathystraum
beantwortet von cathystraum am 5. Juli 2009 13:39
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Das kommt auch auf den Berater an. Teilweise musste ich 6 pro Woche, dann wieder 2 pro Woche schreiben. Als ich aber mein Jahreslimit für die Bewerbungkosten überschritten hatte, bekam ich auch keine Erstattung mehr.


appdsaufen
beantwortet von appdsaufen am 12. Dezember 2009 20:10
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kommt auf dein sach bearbeiter an


Strolschi
beantwortet von Strolschi am 5. Juli 2009 13:43
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du hast mit dem Arbeitsamt so etwas wie einen Vertrag, den du sicher auch unterschrieben hast. Darin steht auch wieviel Bewerbungen du im Monat vorweisen musst, alles was du mehr bringst ist natürlich gut. Denn das ist bei jedem unterschiedlich wieviel man bringen muss.

Kommentar von Espresso am 5. Juli 2009 13:45

Ich bin bisher noch ncht in der Situation, könnte aber leider bald soweit sein. Gibt es diese EGV bzw. den Vertrag bei ALG I oder est bei ALG II?

Kommentar von 08af599d0ea7126b51c447762fa26eeasmallStrolschi am 5. Juli 2009 16:48

wenn du dich arbeitslos melden solltest, egal ob ALGI oder II bekommst du immer einen EGV darin steht dann alles was du mit deinem Bearbeiter besprochen hast. Auch wieviel Bewerbungen, wie oft du dich Melden solltest und all solche Dinge die man auch in einem Arbeitvertag stehen hätte. Man sollte das AA immer in der Art eines Arbeitgeber sehen, denn es ist zu dieser Zeit dein Geldgeber. Z.B. wirst du Krank solltest du auch da deinen Krankenschein abgeben und so weiter.


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 5. Juli 2009 13:41
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Wenn du eine EGV unterschrieben hast...was man nicht einfach so machen sollte ohne dieses Ding überprüfen lassen zu haben...da steht normal drin wie viel Bewerbungen du schreiben und dann auch belegen mußt. Es kann dir aber auch ohne diese unterschriebene EGV passieren...dass die Arge Nachweise von dir fordert und will sehen wo du dich wann beworben hast.


nevis
beantwortet von nevis am 5. Juli 2009 13:39
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bewirbst du dich nur um das amt zu befriedigen, oder willst du wirklich einen job?


Berserker
beantwortet von Berserker am 5. Juli 2009 13:37
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Frag dort mal nach, ist unterschiedlich. So zwischen O und 10, hab ich mal vernommen.


eddali
beantwortet von eddali am 5. Juli 2009 13:37
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Bei ALG 1 gibt es sicher nicht so viele Vorgaben, mußt nur gegenüber dem Amt sichtbar machen, dass Du Dich um Arbeit bemühst.


Distel35
beantwortet von Distel35 am 5. Juli 2009 13:37
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so 5-10


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 5. Juli 2009 13:36
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10 pro Monat in Berlin jedenfalls


anonym
beantwortet von allecante am 5. Juli 2009 13:36
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20 Bewerbungen


anonym
beantwortet von butty09 am 5. Juli 2009 13:36
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