Ich musste von der Krankenkasse aus – empfohlen vom MDK – Rente einreichen, weil ich sehr lange Krankgeschrieben war (23.11.10-15.07.11). Die Krankenkasse hat diese Krankschreibung nicht akzeptiert, und behauptete, dass ich seit 12.01.11 wieder arbeitsfähig bin. Durch Widerspruch und MDK wurde dies denn akzeptiert bis zum 15.07.2011. durch diese Hikhak kündigte mein Arbeitgeber mich denn zum 15.07.11. So dass ich ab 16.07.2011 Arbeitslosengeld 1 bekommen habe. Die Krankenkasse forderte mich aber gleichzeitig auf einen Rentenantrag zu stellen (Erwerbsminderungsrente). So habe ich jetzt ALG 1 erhalten, die Erwerbsminderungsrente wurde jetzt im Nov. 2011 rückwirkend zum 01.07.2011 stattgegeben (volle Erwerbsminderungsrente). Aber sie ist deutlich weniger als das ALG 1. (ca. 36%). Ich kann mit dieser Rente nicht leben, also Grundsicherung oder Wohngeld. Dies bekomme ich aber nicht rückwirkend, also erst ab Nov. 2011. Frage: Muss ich jetzt das gesamte ALG 1 (16.07. – 30.11.11) zurückzahlen und Krankengeld (01.07. – 15.07.11) (letzteres wäre ja noch zu verkraften). Aber sonst wäre dies eine Rückzahlung von Differenz ca. 4.000 €. Durch ALG 1 brauchte ich keine anderen staatlichen Leistungen beantragen.
Arbeitslosigkeit und Rente
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kvrv11kvrv11
Die Rente zusammen mit ALG ist nicht zulässig.
Du musst gar nichts zahlen. Die Agentur für Arbeit hat einen Erstattungsanspruch für das ALG1 gegenüber der Rentenstelle. Deine EU Rente wird also für die Zeit wo du ALG bezogen hast an die Agentur für Arbeit abgeführt. Der Erstattungsanspruch richtet sich in Höhe der vorrangigen Leistung (hier deine EU Rente). Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberücksichtigt.
Auf Deutsch: Du hast ALG1 bezogen das Amt bekommt aber nur in Höhe der EU Rente erstattet. Der restliche offene Betrag ist nicht mehr erstattungsfähig.
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Das entscheidet dann die Bundesagentur für Arbeit. Die Rentennachzahlung wird voll verrechnet. Wenn du nun mit EM-Rente und Grundsicherung nicht in der Lage bist, zurück zu zahlen, kannst du nur eine Ratenzahlung von 30,00 € anbieten. Mehr ist bei Grundsicherung nicht möglich.
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GustnkaterGustnkater
Am besten einen Termin beim VDk besorgen die vertreten Menschen im Bereich Sozialrecht, die Anwaltskosten werden auch übernommen und es muss nur ein kleiner Beitrag entrichtet werden. Rechtlich schwierig oder? Ich denke kein Mensch wird von der Krankenkasse gezwungen Rente zu beantragen die einzelnen Leistungsträger schieben halt gerne Versicherte ab um die Kosten auf andere Institutionen abzuwälzen. Der Zeitraum der Erkrankung war ja nicht so lange aber zu lange für den Medizinischen Dienst der Krankenkasse. Rückzahlung von Alg1 wenn man kein Geld hat wird ja schwierig; die Grundsicherung bleibt und da gibt es ja evtl schon eine Zuzahlung in Form von Alg2 zur Rente. Aber anwaltschaftliche Auskunft gibt es wie gesagt beim VDK. Viel Erfolg und für die Gesundheit alles Gute
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kvrv11kvrv11 alles nicht nötig. Die Körperschaften machen das unter sich aus nach §103 SGB V. Dem Fragesteller passiert nichts.
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kvrv11kvrv11 Korrektur: Es ist natürlich der §103 aus dem zehnten Sozialgesetzbuch, nicht aus dem Fünften.
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GustnkaterGustnkater Sagt mir nichts dieses Gesetz google es aber auch nicht nach. Brauch es ja auch nicht für mich. Gute Nacht
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OntarioOntario
Am besten mal bei der örtliche VdK vorsprechen. Dort sind Experten , die dir zunächst beratend helfen können. Weitere Schritte kannst du dann einleiten , die dir empfohlen werden.
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DummbaerDummbaer
Sehr kompliziert, nur was für Spezialisten. Ich würde mal versuchen, über die Rentenversicherung was zu erfahren. Die haben doch Vertrauensleute, die bei der Rente helfen.
Genau so ists richtig!