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Arbeitslosigkeit PKV: Werde ich arbeitslos bleibe ich dann in der PKV

Frage von marionasa marionasa

Hallo liebe Mitglieder

werde ich arbeitslos bleibe ich dann in der PKV?

Bin jetzt seit 4 Jahren in der PKV.

l.g

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von schogetle schogetle

    ja wenn du gewisse grenzen nicht erreicht hast, aber lese dir das mal durch und hier der link zu dieser seite

    http://www.krankenversicherung.net/rueckkehr-gesetzliche

    Rückkehr in die GKV unter bestimmten Voraussetzungen möglich

    Wer einmal aus der gesetzlichen Krankenkasse in die Private gewechselt hat, kann nicht ohne weiteres wieder zurück – der Gesetzgeber will vermeiden, dass Versicherungsnehmer in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der PKV profitieren und später – bei schlechterem Gesundheitszustand – auf eine womöglich preiswertere GKV ausweichen können.

    Zurück in die GKV dürfen Sie nur, wenn Sie versicherungspflichtig werden. Dies betrifft vor allem Arbeitslose sowie Angestellte, deren Einkommen für die Dauer von mindestens einem Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. 2012 liegt diese Einkommensgrenze bei einem jährlichen Bruttogehalt von 50.850 Euro.

    Auch für Selbstständige ist die Rückkehr möglich, wenn Sie ein Angestelltenverhältnis aufnehmen, das mit einem Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze einhergeht. Wer seine Selbstständigkeit aufgibt und kein eigenes Einkommen hat, kann in die Familienversicherung des Ehegatten oder der Eltern wechseln.

    Für Versicherte, die das 55.Lebensjahr überschritten haben, ist ein Wechsel in die GKV für gewöhnlich nicht möglich, unter bestimmten Umständen können sie jedoch trotzdem wieder gesetzlich versichert werden.

    Weitere Informationen zu den Möglichkeiten einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung finden Sie auf dem Informationsblatt zur Rückkehr in die GKV. Sie können es am Ende der Seite als PDF herunterladen. Meistens stellt jedoch der Wechsel in den Basis- oder Standardtarif eine bessere Alternative dar.

    Informationsblatt-Rückkehr-Gesetzliche (91,7 kB)

  • 1
    Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    wenn man Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur bekommt (also entsprechende Arbeitslosenversicherungsbeiträge in den letzten 2 Jahren gezahlt hat), wird man in der GKV versichert, wenn man noch keine 55 Jahre alt ist. Bei Ende des Alg-Bezuges wird die GKV ggf. automatisch wieder beendet.

    Wenn man Alg II vom Jobcenter oder keine Leistungen bezieht, bleibt man weiter in der PKV.

    Gruß

    RHW

  • 1
    Antwort von papmane papmane

    hallo marionasa,

    meines wissen musst du die letzten 5 jahre vor der arbeitlosigkeit durchgehend in der PKV versichert gewesen sein um drin bleiben zu können.

    sofern du in die GKV wechseln musst: es gibt ein sogenannten beitragsfreies ruhen, falls du die aussicht hast, wieder in die PKV zurück zu kehren.

    beachte bitte auch die antwort von DerHans:-)

    grüsse

    papmane

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    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du AlG 1 erhältst bekommst du den Anteil der sonst für die Pflichtversicherung gezahlt wird, als Zuschuss (höchstens aber die Hälfte deines Beitrages). Die Krankentagegeldversicherung kannst du ruhen lassen (bzw auf den 43. Tag beschränken), da ja im Krankheitsfall das AlG für 6 Wochen weiter gezahlt wird.

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