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Arbeitslosigkeit nach Neuaufnahme einer Arbeit und erneuter Kündigung

Frage von KlausKinski78 KlausKinski78

Hallo, Ich war von Juni bis Mitte August diesen Jahres nach einem 5,5-jährigen Beschäftigungsverhältnis arbeitslos und habe eine 3-monatige Sperrzeit wg. fristloser Kündigung bekommen. Mitte August habe ich wieder eine neue Stelle bekommen. Ich habe aber jetzt ein ungutes Gefühl, dass es dort nicht hinhaut. Falls ich von meinem neuen Arbeitgeber gekündigt werde, habe ich dann erneut Anspruch auf ALG? Wer kann mir dazu eine verbindliche Aussage treffen?

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Antworten (4)

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    Antwort von mum45kids mum45kids

    Da hast du wieder Anspruch!!! Die 5 Jahre verfallen ja nicht und du hast ja den Zeitraum wo das Arbeitsamt zahlt noch nicht in Anspruch genommen

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    Antwort von bitmap bitmap

    Du bekommst das an ALG I, was sich vor deiner jetzigen Tätigkeit ergeben hat.

    Zeitlich abzüglich der Sperrzeit.

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    Antwort von takemehome takemehome
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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Es besteht noch der Restanpruch von der Letzten Arbeitslosigkeit!

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