Hallo, Ich war von Juni bis Mitte August diesen Jahres nach einem 5,5-jährigen Beschäftigungsverhältnis arbeitslos und habe eine 3-monatige Sperrzeit wg. fristloser Kündigung bekommen. Mitte August habe ich wieder eine neue Stelle bekommen. Ich habe aber jetzt ein ungutes Gefühl, dass es dort nicht hinhaut. Falls ich von meinem neuen Arbeitgeber gekündigt werde, habe ich dann erneut Anspruch auf ALG? Wer kann mir dazu eine verbindliche Aussage treffen?
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Arbeitslosigkeit nach Neuaufnahme einer Arbeit und erneuter Kündigung
Frage von
KlausKinski78
Antworten (4)
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2Antwort von
mum45kidsmum45kids
Da hast du wieder Anspruch!!! Die 5 Jahre verfallen ja nicht und du hast ja den Zeitraum wo das Arbeitsamt zahlt noch nicht in Anspruch genommen
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0Antwort von
bitmapbitmap
Du bekommst das an ALG I, was sich vor deiner jetzigen Tätigkeit ergeben hat.
Zeitlich abzüglich der Sperrzeit.
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