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Arbeitslosigkeit nach Elternzeit: Stimmt es, dass als Basis für Arbeitslosengeld nicht einstige Gehalt zählt?

Frage von himbeere himbeere

Hat da jemand etwas mitbekommen. Bisher dachte ich immer, dass das einstige Gehalt als Basis für das Arbeitslosengeld herangezogen wird, wenn man nach der Elternzeit ausgestellt wird. Eine Freundin meinte nein, da gäbe es ein Urteil. Was da jemand mehr? Ist doch total ungerecht, oder? Vor allem für Mütter, die vorher im Job gut unterwegs waren.

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Antworten (3)

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    Antwort von einafets einafets

    Bei mir war es damals so, daß -da ich ja in den 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit kein Einkommen hatte- das durchschnittliche Einkommen, das ich derzeit in meinem Beruf erzielen würde, herangezogen wurde

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    Antwort von bitmap bitmap

    Mit einem Urteil hat das nichts zu tun. Das ist geregelt in § 132 SGB III. Nennt sich "fiktive Bemessung".

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    Antwort von sumsemann sumsemann

    Ich kann dir nur sagen, dass ich vor der Geburt anderes ALG I bekommen habe, als nach der Elternzeit bzw. Kinderbetreuungszeit. Es wurde auch ein Durchschnittsgehalt nach einer Tabelle veranschlagt und davon bekam ich dann anteilig ALG I. Abgesehen davon beginnt der Zeitraum der Bewilligung nach der Geburt von vorne, als man kriegt wieder 12 Monate ALG I.

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