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Arbeitslosigkeit nach einer Kndigung

Frage von rbk94 rbk94

was muss man tun und was steht mir zu ? Ich brauch dringend Hilfe. Danke schon mal

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Antworten (7)

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    Antwort von wailew wailew

    Wenn du weisst das du deine Arbeit durch Kündigung verlierst, ist der erste Weg zum Arbeitsamt. Wielviel dir zusteht hängt von einigen Faktoren ab - und dann schnellstmöglich neuen Arbeitsplatz finden.

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    Antwort von xXBlueAngel21Xx xXBlueAngel21Xx

    nach erhalt einer Kündigung unverzüglich zum Arbeitsamt, Beratungsgespräch führen und dann eine neue Stelle suchen.

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    Antwort von alexthek alexthek

    zu allererst solltest du beim arbeitsamt bescheid sagen, das du arbeitslos wirst.. (sofort nach bekanntgabe der kündigung)... dann mit dem ex.chef wegen eventueller abfindungen verhandeln...

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    Antwort von rbk94 rbk94

    welche faktoren denn?

    Kommentar von wailew wailewwailew

    benutz die "links" die hier schon angeben sind, das hilft dir bestimmt weiter.

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    @rbk94, ihr müsst nur die Links lesen, die ich Euch gegeben habe.

    Lesen müsst ihr schon selber. räusper

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    Antwort von xXBlueAngel21Xx xXBlueAngel21Xx

    nach erhalt einer Kündigung unverzüglich zum Arbeitsamt, Beratungsgespräch führen und dann eine neue Stelle suchen.

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    Antwort von rbk94 rbk94

    wir sind schüler und sitzen grad im unterricht am pc das is generELL die frage "was muss man nach einer kündigung tun" und "was steht einem zu" wäre nett wenn du uns helfen könntest

    Kommentar von loewenwachtel loewenwachtelloewenwachtel

    Also, wenn ihr schon am PC sitzt, gebt eure Frage stichwortartig bei google ein, da gibt's Infos- und ganz günstige Taschebücher zum Thema "Arbeitslos- was tun?" oder "Kündigung- und jetzt?" Alle Fragen werden dort leicht verständlich beantwortet,viel Glück!

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    http://www.klipp-und-klar.de/dateien/dokumente/lebensphasen/zkk_jobsuchende.pdf >>auf Seite 32 Steht alles drin

    Es ist Pflicht sich sofort bei der Arbeitsagentur für Arbeit zu melden. Ist die Kündigung schon absehbar, dann musst dich folglich auch früher melden. Arbeitslosengeld gibt es 60 Prozent, mit Kind sind es 67 Prozent

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    vom letzten Nettogehalt, wohlbemerkt

    Dann könnt ihr ja mal auf die Seiten der Arbeitsagentur gehen.

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_27098/Navigation/zentral/Servicebereich/Inhalt/Inhalt-Nav.html im Inhalsverzeichnis, dann auf >Arbeitslosengeld< klicken, da steht genauer drin, was man bei der Kündigung zu beachten hat. (viel Spass beim Lernen)

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    Antwort von Basti1984Feb Basti1984Feb

    um was geht es genau? kannste es ein wenig besser beschreiben

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