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Arbeitslosigkeit nach Ausbildung und anstehender Umzug

Frage von Gelv79 Gelv79

Hallo liebe Frage- und vor allem Antwort-Gemeinde ^^

Ich lebe seit ca. 1 Jahr in einer Fernbeziehung. Meine Freundin (21) wohnt in Leipzig und ich (29) in Frankfurt. Nun haben wir uns dazu entschlossen im Sommer (August) zusammenzuziehen. Sie ist momentan noch in der Ausbildung und hat Ende Juni ihre Abschlussprüfung. Ihre Ausbilderin hat dem kompletten Jahrgang schon mitgeteilt das leider keiner übernommen werden kann und somit ist sie offiziell ab dem 01. August arbeitslos.

Sie zieht zu mir nach Frankfurt in meine Wohnung und ich habe ein festes monatliches Einkommen.

Wie läuft das mit der Ab- bzw. Ummeldung beim Arbeitsamt ? Hat sie überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld, Umzugshilfe usw. ? Ihre Mutter meinte, da meine Freundin noch unter 25 ist würde sie überhaupt nichts bekommen.

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps und Ratschläge mit auf den Weg geben :)

LG

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Also solange sie noch nichts Neues gefunden hat in Frankfurt bekommt sie mit Sicherheit erst einmal ALG 1 und da können die nciht von Dir verlangen, dass Du vollständig für sie aufkommen musst. Viel Glück für Deine Freundin bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz - Daumen drück!!!

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    An ihrer Stelle würde ich frühzeitig zum Arbeitsamt gehen, kann man ruhig schon jetzt machen, denen die Situation schildern, dass man umzieht etc. und sich quasi "weiterleiten" lassen. Antrag auf Arbeitslosigkeit rechtzeitig stellen und wenn sie Glück hat, findet sie evtl. zum Herbst eine neue Stelle in Frankfurt.

    Viel Glück.

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    Antwort von Nordler Nordler

    Dann soll sie sich jetzt schon mal in Frankfurt bewerben, wäre doch viel einfacher, als Anträge beim Amt auszufüllen.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    ja, aber sie muss ja erst mal was haben - wovon soll sie denn solange leben? Ferner muss sie sich ja jetzt schon arbeitslos melden und da ist die Frage durchaus berechtigt!

    Kommentar von Gezill GezillGezill

    nein, sie muss sich nicht arbeitslos melden. bei ausbildungen gilt die 3-monats-regel nicht bzw. die arbeitssuchendmeldung.nach abschluss der ausbildung kann man sich auch ohne konsequenzen am tag nach der kletzten prüfung arbeitslos meldenm

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    Antwort von Gezill Gezill

    zunächst einmal die info: sie ist nicht zum 01.08. arbeitslos, sondern vermutlich früher. der ausbildungsvertrag endet automatisch mit bekanntgabe des letzten prüfungsergebnisses, festgelegtes vertragsende spielt keine rolle.

    klar hat sie anspruch auf ALG I, da sie auch in der ausbildung in die arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. einkommen des partners und evtl. alter spielt nur bei alg II eine rolle.

    und vielleicht findet sie ja auch in frankfurt einen arbeitsplatz, sie kann sich doch jetzt schon bewerben.

    Kommentar von Gelv79 Gelv79Gelv79

    Wir sind ja schon fleissig dabei Arbeitsstellen zu suchen und ein paar interessante Sachen haben wir auch schon gefunden. Also ist es so wie ich es mir dachte und das Alter spielt garkeine Rolle

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