Hallo liebe Frage- und vor allem Antwort-Gemeinde ^^
Ich lebe seit ca. 1 Jahr in einer Fernbeziehung. Meine Freundin (21) wohnt in Leipzig und ich (29) in Frankfurt. Nun haben wir uns dazu entschlossen im Sommer (August) zusammenzuziehen. Sie ist momentan noch in der Ausbildung und hat Ende Juni ihre Abschlussprüfung. Ihre Ausbilderin hat dem kompletten Jahrgang schon mitgeteilt das leider keiner übernommen werden kann und somit ist sie offiziell ab dem 01. August arbeitslos.
Sie zieht zu mir nach Frankfurt in meine Wohnung und ich habe ein festes monatliches Einkommen.
Wie läuft das mit der Ab- bzw. Ummeldung beim Arbeitsamt ? Hat sie überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld, Umzugshilfe usw. ? Ihre Mutter meinte, da meine Freundin noch unter 25 ist würde sie überhaupt nichts bekommen.
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps und Ratschläge mit auf den Weg geben :)
LG
ja, aber sie muss ja erst mal was haben - wovon soll sie denn solange leben? Ferner muss sie sich ja jetzt schon arbeitslos melden und da ist die Frage durchaus berechtigt!
nein, sie muss sich nicht arbeitslos melden. bei ausbildungen gilt die 3-monats-regel nicht bzw. die arbeitssuchendmeldung.nach abschluss der ausbildung kann man sich auch ohne konsequenzen am tag nach der kletzten prüfung arbeitslos meldenm