1

Arbeitslosigkeit bei Arbeitsaufgabe

Frage von KlausKinski78 KlausKinski78

Hallo, ich war von Anfang Juni bis Mitte August diesen Jahres wegen einer fristlosen Kdg. arbeitslos. Mitte August hat mir das Arbeitsamt eine neue Stelle vermittelt, die aber absolut beschissen ist und ich möchte dort lieber heut' als morgen weg. Was würde passieren, wenn ich von mir aus dort einfach alles hinschmeiße? Hätte ich Anspruch auf ALG1 mit Sperrzeit, HartzIV oder würde das Arbeitsamt zumindest meine Beiträge in die Sozialvers. weiterzahlen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 2
    Antwort von daerwina daerwina

    du kannst dir von deinem arzt auch einen artest geben lassen das du da auf keinen fall mehr hingehen kannst, weil du unter der situation leidest und dich nciht ohlfühlst,dann erst kannst du kündigen und zu 95 % bekommst du keinen sperrzeit

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    ... das nenne ich eine vernünftige antwort! DH!!

  • 1
    Antwort von moon73 moon73

    Wenn du selbst kündigst, dann hast du Anspruch auf ALG I mit Sperrzeit.

    Such dir doch zwischenzeitlich schon mal was neues und dann versuchst du solange durchzuhalten, bzw. fall du psychisch unter Druck stehen solltest, dann kannst dich auch wegen solcher Dinge vom Arzt krankschreiben lassen. Kannst auch mit dem Arbeitsamt besprechen, dass die neue Arbeit vollkommen beschis.en ist und ob sie nicht was anderes für dich haben.

  • 1
    Antwort von Pumuckl70 Pumuckl70

    Warum suchst Du Dir nicht aus Deinem bestehenden Arbeitsverhältnis selbst eine neue Stelle? Wenn Du Arbeitslosenanspruch hast und keinen triftigen Grund für eine Eigenkündigung nennen kannst (und davon gibt´s nur wenige!), bekommst Du 12 Wochen Sperrfrist. Sorry, aber ich finde das auch vernünftig - schließlich schmeißt ja Du den Job hin! Leistungen gibt es dann erstmal keine. Warum verlasst Ihr Euch immer auf das Amt? Ich war zwar schon öfter arbeitslos, aber meine Arbeitsstellen habe ich NIE vom Amt bekommen, sondern mir immer selbst gesucht. Schreib Initiativbewerbungen, bis Du eine echte Alternative findest und dann wechsle nahtlos.

  • 1
    Antwort von Pantex Pantex

    Geh zu einem Amtsarzt (!); wenn der bestätigt, daß die Tätigkeit Deine Gesundheut ruiniert, bekommst Du keine Sperre.

  • 1
    Antwort von stinakind stinakind

    Heutzutage beißt man die Zähne zusammen u. nimmt was man kriegt.

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    ... naja

    Kommentar von diemeggie diemeggiediemeggie

    @akademikus: was heißt 'naja', was ist, wenn der nächste job auch nicht in den kram passt? geht's dann immer so weiter?

    Kommentar von KlausKinski78 KlausKinski78

    Erstens: Denke ich nicht, dass Sie das irgendwas angeht. Zweitens: Habe ich mich bisher immer in meinem Berufsleben bewährt und jetzt einen Fehlgriff getan. Und drittens: Ich wollte lediglich eine sach-bezogene, inhaltlich-richtige Antwort. Da fällt das ja wohl kaum drunter!

  • 0
    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Moin,- ich suche auch so n Job,--am besten so von 10 bis 14 Uhr u. 2 Std Mittag, selbstverständlich mit Gleitzeit, Telefonieren und Internet brauche ich auch während der Arbeit,- ich könnte ja sonst zwischen 10 u. 2 Uhr was verpassen. Find ich auch echt beschissen Arbeiten gehen ist wirklich unzumutbar.--------------- Ganz ehrlich:--- Geh malochen du FAULPELZ.------- Such dir ggf. was Anderes aus ungekündugter Stellung.-- Hättest du in der Schule besser aufgepasst, könntest du sicher auch Jobs haben die nicht "beschissen" sind.-- Mit deiner Einstellung bist du Ne Schande für alle die, die wirklich arbeiten Wollen.-- Und dann besitzt du noch die Dreistigkeit von "Anspruch" zu reden.--

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    Wenn ich hier die 3xklugen "Ratschläge" sehe, von wegen Krankfeiern, Amtsarzt usw.--- Alle diese Schmarotzer gehören tatsächlich zum Artzt,- zu einem, der sie zwischen den Ohren untersucht.--- ICH müsste euer Vermittler sein,-- son em faulen Pack würde ich Beine machen.-- n 1€-Job im Steinbruch wäre genau das Richtige für euch.--Dann kommt Ihr nicht auf solche Ideen wie Ihr sie hier vom Stapel lasst.-

    Kommentar von Eisblut77 Eisblut77Eisblut77

    Bist wohl auch einer von der ganz harten Schule, kannst Dich ja glücklich schätzen bis jetzt immer mit Deinem Job zurecht gekommen zu sein, will hier nich unter die Gürtellinie schießen wie Du, aber es gibt Menschen die haben nich so´n dickes Fell...& dafür hab ich vollstes Verständnis... Was spricht dagegen mal was vom Amt zu bekommen,ich hab schließlich lang genug einbezahlt um kein schlechtes Gewissen zu haben mal die Hand aufzuhalten & das ist meine Meinung

    Kommentar von KlausKinski78 KlausKinski78

    Genau, wozu zahlt man schließlich Beiträge. Bin vorher immer mit dem Kopf unterm Arm ins Geschäft gegangen. Von wegen Krankfeiern!!! Aber eigentlich sollte man so einen Kommentar wie den von "Meinereiner67" gar nicht erst kommentieren!

  • 0
    Antwort von Eisblut77 Eisblut77

    Entweder in beidseitigem Einverständnis(Dein Arbeitgeber schreibt Dir, das Du die Arbeit nicht machen kannst etc.) oder Du machst Krankenschein bis Du gekündigt wirst. Sobald Du von Dir aus kündigst bekommst Du eine Sperrzeit...kannst Dir aber auf`m Sozialamt Geld für den Unterhalt beantragen, wie schnell das geht weiß ich leider nich

    Kommentar von KlausKinski78 KlausKinski78

    Wenn ich mich krank melde und dann nach einer gewissen Zeit gekündigt werde, wird das vom Arbeitsamt akzeptiert?

    Kommentar von Eisblut77 Eisblut77Eisblut77

    Wenn das alles irgendwie Hand & Fuß hat(das der psychische Druck für Dich unzumutbar is)was wollen die vom Amt da machen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.