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Arbeitslosenversicherung nach Gründungszuschuss

Frage von tribalis tribalis

Hallo Allerseits,

Folgendes - Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Ich bin selbständig und habe bis einschließlich Februar 2011 den Gründungszuschuss der AA erhalten und somit auch in der Arbeitslosenversicherung/AV. Mit Auslaufen des Zuschusses bin ich davon ausgegangen, dass auch die AV einfach ausläuft und habe keine Beiträge mehr gezahlt und auch nicht extra gekündigt, allerdings auch nie Mahnungen oder dgl. erhalten.

Nun hatte ich heute die Mitteilung in der Post, dass der monatliche Beitrag ab 01/2012 auf 78,75 Euro steigt und ich diese jeweils zum Monatsanfang zu begleichen hätte. Nun bin ich irritiert: Bin ich doch noch in der AV? Denn eigentlich schmeißen die einen doch nach 3 Monaten eh raus, sofern man nicht zahlt? Demnach wäre ich also 10 Monate im Zahlungsrückstand?

Und: Die Selbständigkeit läuft leider nicht , so dass ich diese jetzt aufgeben werde. Was hieße das in diesem Fall? Steht mir ALG zu (sofern ich nach wie vor in der AV bin)?

Vielen Dank vorab und viele Grüße!

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Antworten (3)

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    Antwort von schatzilein222 schatzilein222

    Hallo,

    Mit der Zahlung des Gründungszuschusses wird dein vollständiger Anspruch aufgebraucht. Warst du jedoch 12 Monate weiterhin freiwillig versichert, hast du einen neuen Aspruch von 180 Tagen erworben. Da du jedoch seit Februar nicht mehr gezahlt hast würde ich vorab besser mal nachfragen ob du die ausstehenden Beiträge noch nachzahlen und dir somit 6 Monate Arbeitslosengeld inkl. Versicherungsschutz sichern kannst.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du nicht gekündigt hast, hast du einen Beitragsrückstand. Bevor du überweist, solltest du dich allerdings informieren, ob dein Schutz noch besteht.

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    Antwort von wesermensch wesermensch

    Es kann sein, ist aber sehr unwarscheinlich, dass du noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld hast. Am besten hingehen und fragen, die können in deine Daten gucken und ich nicht, von daher können die dir auch nur die richtige Antwort geben.

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