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Arbeitslosengeldsperre bei selbst Kündigung?

gefragt von S1F3F am 24.10.2009 um 19:48 Uhr

Bin ich gesperrt für das Arbeitslosengeld wenn ich meine Stelle selbst kündige, bei der ich 3 Monate gearbeitet habe? Und wenn ja, wie lange?

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Arbeit x 14.542 Arbeitslosengeld x 723 Arbeitsagentur x 139

bitmap
beantwortet von bitmap am 24. Oktober 2009 19:53
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Kommt auf den Grund der Kündigung an. Wenn es keinen nachvollziehbaren Grund gibt 12 Wochen Sperre (nicht 3 Monate).

http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82945.htm


Leon97531
beantwortet von Leon97531 am 24. Oktober 2009 19:51
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Ja, 3 Monate.

Außer es liegen triftige Gründe für deine eigene Kündigung vor, z.B. Krankheitsbedingt.


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 24. Oktober 2009 19:50
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Sperre für 3 Monate, jedoch gilt das nicht generell. Es gibt Ausnahmen bspw. bei Mobbing und ähnlichen Geschichten, auch wenn der Arbeitgeber grundlegende Rechte verletzt. Die Beweispflicht liegt bei dir, aber mit einem guten Anwalt ist das kein Problem!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Oktober 2009 19:58

''Sperre für 3 Monate''

Nein, es sind nur 12 Wochen.


SibTiger
beantwortet von SibTiger am 24. Oktober 2009 19:50
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Wenn ein nachvollziehbarer Grund vorliegt kannst Du Glück haben. Manchmal spielt der alte Arbeitgeber auch mit. Ansonsten drohen 3 Monate Sperre.


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 24. Oktober 2009 19:49
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3monate sperre, es sei du hast einen guten grund das du gekündigt hast dann nicht, man kann auch mit dem ag reden das er dich kündigt um die sperre zu umgehen


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 24. Oktober 2009 19:49
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in der regel 3 monate


swallowtail
beantwortet von swallowtail am 24. Oktober 2009 19:49
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Ja. Und für maximal 3 Monate.

Kommentar von C1d83b48b0290af8cf908048b51bac77smallChrisTralins am 24. Oktober 2009 19:51

Nein, nicht immer!

Kommentar von Simple_avatar9smallswallowtail am 24. Oktober 2009 19:51

Habe ich "immer" geschrieben?

Kommentar von C1d83b48b0290af8cf908048b51bac77smallChrisTralins am 24. Oktober 2009 19:53

Nein, aber du kennst dich nicht aus, sonst würdest du dich unmissverständlicher ausdrücken, deshalb warne ich hier öfters vor gefährlichem Halbwissen.


anonym
beantwortet von MikeLinde am 28. Oktober 2009 10:10
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Wenn Sie selbst kündigen, kann die Sperre bis zu 12 Wochen betragen, darf aber gleichzeitig nicht länger als ein 1/4 der Anspruchsdauer auf das ALG 1 sein. Hier mehr: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/arbeitslosengeldrechneronlin...


alizzze
beantwortet von alizzze am 24. Oktober 2009 19:52
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am besten ist immer man läßt sich kündigen und das geht am besten wenn du dich so lange krank schreiben läßt bis dich dein arbeitgeber kündigt....krankheit kann dir keiner nachweisen und dann gibts meist keine sperre...

selbst bei einen aufhebungsvertrag (hab ich auch grad hinter mir) bekommst du eine sperre,weil du mit beigetragen hast zur kündigung wurde mir gesagt...

und bei selbst kündigung gibts zu 99% immer ne sperre,es sei denn es ist aus gesundheitlichen gründen..aber das mußt du dir dann auch von einen arzt nachweisen lassen...

wenn du sperre für 3 monate bekommst vom arbeitsamt, gibt es aber alg2...ohne was können se einen nicht dastehen lassen..man muß ja schließlich miete zahlen usw

viel glück


anonym
beantwortet von fourxxx am 24. Oktober 2009 19:51
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3 monate sperre. egal wie lange du vorher gearbeitet hast. so gilt das jedenfalls für normale angestellte. andere möglichkeit, kündigen lassen, wenn der ag mitmacht.


wim50
beantwortet von wim50 am 24. Oktober 2009 19:50
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So ist es. In der Regel 3 Monate.


Doppelherz
beantwortet von Doppelherz am 24. Oktober 2009 19:50
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Ja, bis maximal drei Monate, soviel ich weiß.


anonym
beantwortet von Liiyu am 24. Oktober 2009 19:49
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warum kündigst du?


tantenancy
beantwortet von tantenancy am 24. Oktober 2009 19:49
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ja bist du und dann bist du 3 monate gespeert..


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