Bin ich gesperrt für das Arbeitslosengeld wenn ich meine Stelle selbst kündige, bei der ich 3 Monate gearbeitet habe? Und wenn ja, wie lange?

Kommt auf den Grund der Kündigung an. Wenn es keinen nachvollziehbaren Grund gibt 12 Wochen Sperre (nicht 3 Monate).

Ja, 3 Monate.
Außer es liegen triftige Gründe für deine eigene Kündigung vor, z.B. Krankheitsbedingt.

Sperre für 3 Monate, jedoch gilt das nicht generell. Es gibt Ausnahmen bspw. bei Mobbing und ähnlichen Geschichten, auch wenn der Arbeitgeber grundlegende Rechte verletzt. Die Beweispflicht liegt bei dir, aber mit einem guten Anwalt ist das kein Problem!
bitmap am 24. Oktober 2009 19:58 ''Sperre für 3 Monate''
Nein, es sind nur 12 Wochen.

Wenn ein nachvollziehbarer Grund vorliegt kannst Du Glück haben. Manchmal spielt der alte Arbeitgeber auch mit. Ansonsten drohen 3 Monate Sperre.

3monate sperre, es sei du hast einen guten grund das du gekündigt hast dann nicht, man kann auch mit dem ag reden das er dich kündigt um die sperre zu umgehen
Ja. Und für maximal 3 Monate.
ChrisTralins am 24. Oktober 2009 19:51 Nein, nicht immer!
Habe ich "immer" geschrieben?
ChrisTralins am 24. Oktober 2009 19:53 Nein, aber du kennst dich nicht aus, sonst würdest du dich unmissverständlicher ausdrücken, deshalb warne ich hier öfters vor gefährlichem Halbwissen.
Wenn Sie selbst kündigen, kann die Sperre bis zu 12 Wochen betragen, darf aber gleichzeitig nicht länger als ein 1/4 der Anspruchsdauer auf das ALG 1 sein. Hier mehr: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/arbeitslosengeldrechneronlin...
am besten ist immer man läßt sich kündigen und das geht am besten wenn du dich so lange krank schreiben läßt bis dich dein arbeitgeber kündigt....krankheit kann dir keiner nachweisen und dann gibts meist keine sperre...
selbst bei einen aufhebungsvertrag (hab ich auch grad hinter mir) bekommst du eine sperre,weil du mit beigetragen hast zur kündigung wurde mir gesagt...
und bei selbst kündigung gibts zu 99% immer ne sperre,es sei denn es ist aus gesundheitlichen gründen..aber das mußt du dir dann auch von einen arzt nachweisen lassen...
wenn du sperre für 3 monate bekommst vom arbeitsamt, gibt es aber alg2...ohne was können se einen nicht dastehen lassen..man muß ja schließlich miete zahlen usw
viel glück
3 monate sperre. egal wie lange du vorher gearbeitet hast. so gilt das jedenfalls für normale angestellte. andere möglichkeit, kündigen lassen, wenn der ag mitmacht.

ja bist du und dann bist du 3 monate gespeert..