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Arbeitslosengelder

Frage von IIsenselessII IIsenselessII

Hallo ich bin 19 Jahre und habe im Mai meine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten aus persönlichen Gründen abgebrochen.

Ich schreibe Berwebungen über Bewerbungen aber hatte bis jetzt noch keinen erfolg

Das Arbeitsamt hat zu mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf irgendwelche Gelder habe,

da ich noch keine 12 Monate Berufstätig war. Aber ich muss doch irgendwoher Geld beziehen können oder nicht?!

Ich bekomm von meinen Erziehungsberechtigten mein Kindergeld ausgezahlt nur das reicht vorne und hinten nicht.

Habe ich wirklichen gar keinen Anspruch auf irgendwelche Gelder?

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Antworten (8)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Fensterplatz Fensterplatz

    Noch mal konkret: Deine Eltern "schulden" Dir eine Ausbildung, d.h., in der Zeit, in der Du eine machst, sind sie unterhaltspflichtig. Allerdings hast Du auch die Verpflichtung der Gewissenhaftigkeit und keinen "Narrenschein". Können Deine Eltern keinen Unterhalt bezahlen, weil sie selbst nicht viel haben: Arge, Bereich unter- 25 (Job- Center), Antrag stellen. Du kannst verpflichtet werden, gegen Deine Eltern einen Anwalt in Sachen Unterhalt einzusetzen, wenn sie nicht freiwillig ihre Einkünfte offen legen. Die Arge/ das Job- Center kann Dich in eine Maßnahme stecken, auch wenn Dir das nicht passt. Machst Du nicht mit: kein Geld.

    Kommentar von IIsenselessII IIsenselessII

    Okay. Dankeschön.

  • 3
    Antwort von anjanni anjanni

    Du wohnst gewiß noch zu Hause.

    Da finde ich es schon großzügig von Deinen Eltern, daß sie Dir das Kindergeld auszahlen. Schließlich kostet das Leben an sich auch was.

    Wenn Du keinen Ausbildungsplatz findest, such Dir einen Job. Dann hast Du auch Geld.

    Auch aus "persönlichen Gründen" bricht man keine Ausbildung ab, wenn man noch keine neue Stelle hat. Da müßten die Gründe schon absolut schwerwiegend sein...

    Kommentar von BigKingXXL BigKingXXLBigKingXXL

    Genau, DH!

    Kommentar von IIsenselessII IIsenselessII

    Ich wohne nicht zu Hause!!!!!!

    Und die Gründe waren gewiss schwerwiegend.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    HartzIV bekommst Du erst ab 25. Es sei denn, es gibt auch für das Nichtmehrzuhausewohnen schwerwiegende Gründe. Das mußt Du dann mit der Arge ausmachen.

    Kommentar von IIsenselessII IIsenselessII

    Nein, hab ein gutes Verhältnis zu meinen Eltern.

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    Antwort von fraukausw fraukausw

    da du noch unter 25 bist, kann dir das amt zumuten zu hause zu wohnen... solange hast du keinen anspruch auf gelder, auch nicht auf zuschüsse...

  • 2
    Antwort von auchmama auchmama

    Versuch einen Job zu bekommen Mac Donalds o.ä.....LG

  • 1
    Antwort von kai80 kai80

    Da du mit deinem Freund zusammen wohnst sieht das Amt das als Eheähnliches verhältniss an. Somit muss er angabe zuseinen Monatlichen einkünften machen wenn du einen antrag bei dem Sozialamt stellst.

    Kommentar von IIsenselessII IIsenselessII

    Ja, das würde er machen. Das ist nicht das Problem.

  • 1
    Antwort von rotius rotius

    es ist wie das amt sagt.da du noch unter 25 bist, müssen deine eltern dich finanzieren.ab 25 hättest du anspruch auf hartz4.aber es war wirklich nicht das cleverste deine ausbildung aufzugeben.welchen schulabschluss hast du gemacht?

    Kommentar von IIsenselessII IIsenselessII

    Erweiterten Realschulabschluss

    Kommentar von rotius rotiusrotius

    dann könntest du doch eine fos besuchen, solange bis du was gefunden hast.wobei mit fachabitur sicher bessere aussichten hättest.während dieser zeit kannst du auch schüler bafög beantragen.und wodurch finanzierst du deine wohnung?

    Kommentar von IIsenselessII IIsenselessII

    Ich wohne mit meinem Freund zusammen. Im Moment bezahlt er das halt größtenteils allein, aber das möchte ich eben nicht.

    Kommentar von rotius rotiusrotius

    naja ok.aber wie gesagt, ich glaube weiter eine schule zu besuchen ist wohl der beste weg momentan.lücken kommen in einem lebenslauf nie besonders gut.ist nur ein gut gemeinter rat.du kannst dich in der regel auch noch kurzfristig dort anmelden.

    Kommentar von IIsenselessII IIsenselessII

    Okay. Dankeschön.

  • 1
    Antwort von Fensterplatz Fensterplatz

    Nein. Und eigentlich auch noch nicht mal auf das Kindergeld. Das ist Einkommen der Eltern, weil sie Deinen Lebensunterhalt sicher stellen. Du bist Taschengeld- Empfänger, mehr nicht. Du musst schon an die Schippe, wenn Du Deine finanzielle Lage verbessern willst.

    Kommentar von IIsenselessII IIsenselessII

    Ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern mein Kindergeld bekomme ich schon seit 3 Jahren ausgezahlt.

    Kommentar von Fensterplatz FensterplatzFensterplatz

    Dann musst Du zur Arge, Bereich U 25 ( unter 25 Jahre )! Und: Deine Eltern stehen noch in der Unterhaltspflicht. Wenn sie also können, dann müssen sie auch zahlen.

  • 1
    Antwort von newcomer44 newcomer44

    eventuell Wohngeld von der ARGE

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