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Arbeitslosengeldentzug wg. Nichtmeldung als arb.los bei bestehendem 6-Monats-Vertrag?

Frage von JennHH JennHH

Hallo zusammen,

mein Stiefvater hat bei einer Firma gearbeitet, die ihm zuletzt einen 6-Monats-Zeitvertrag gegeben hat. Er hat stets nach einer möglichen Übernahme gefragt, aber man hat ihn ziemlich hängen lassen mit der Ausrede, dass sie sich die Zahlen ansehen müssten.

Jetzt hat er offizielle Mitteilung, dass sie ihn nicht in ein festes Angestelltenverhältnis übernehmen. Er ist daraufhin zum Arbeitsamt um sich zum 15.12. als arbeitslos zu melden. Die sagen jetzt, dass sie ihm eine Woche Arbeitslosengeld streichen wollen, weil er sich schon vor 3 Monaten arbeitslos hätte melden müssen. Aber da war er ja noch beschäftigt und hätte er sich schon als suchend gemeldet, hätte er auch Vorstellungsgespräche - vermittelt durch das Amt - wahrnehmen müssen. Was dem potentiellen Arbeitgeber sicher geschmeckt hätte. Wie sollen wir uns nun verhalten? Haben wir Möglichkeiten einen Einspruch zu erheben? Bitte dringend um Rat. Danke im Voraus!!

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Antworten (2)

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    Antwort von MUMay MUMay

    Nein, Einspruch bringt nichts. Die 3-Monatsfrist ist schon vor ein paar Jahren eingeführt worden. Hätte er wissen müssen bzw. wird hier offensichtlich nach dem Prinzip "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" gehandelt

    Kommentar von JennHH JennHHJennHH

    danke für die Antwort (auch an Blondie) aber dem nun ehemaligen Arbeitgeber kann man nicht "drankriegen", weil der ihn darauf hätte hinweisen müssen?

    Kommentar von MUMay MUMayMUMay

    Ne, da Dein Mann ja wußte das sein Arbeitsverhältnis nach 6 Monaten automatisch endet und keine Kündigung geschrieben werden mußte.

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    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Da habt Ihr vermutlich keine Möglichkeit. Dein Vater hätte sich tatsächlich 3 Monate bevor sein Vertrag ausgelaufen ist, beim Arbeitsamt melden müssen.

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