Meine Frau beendet im September 2010 ihre Elternzeit,ihr Chef lies nun durchsickern das wenn sie nicht Vollzeit geht,das er ihr kündigen wird.Meine frau schafft als Verkäuferin und müsste um 4.30 uhr anfangen,der kindergarten macht erst um 7Uhr auf,also beisst sich ja die Katze in den Schwanz,denn ich bin ja auch berufstätig...auf welche bemessungsgrundlage wird,wenn keine lösung gefunden wird,das Arbeitslosengeld berechnet.Ich freue mich auf hilfreiche Infos und hoffe dennoch das ihr Chef einlenken wird und wir den ganzen Huddel mit den Ämtern nicht benötigen.
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Lavazza1983Lavazza1983
Nach Elternzeit wird das Alg fiktiv berechnet. Heisst, dass Pauschalen zugrunde gelegt werden. Es gibt festgelegte Pauschalen, was z.B. eine Fachkraft im Handwerk verdienen würde, was eine Hilfskraft im Einzelhandel verdienen würde usw.
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