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Arbeitslosengeldberechnung für Teilzeit

Frage von Panic2210 Panic2210

Hallo alle zusammen,

meine Frage ist folgende: wenn man z. B. einen Teilzeitjob annimmt (6 Std./Tag), weil es keine Vollzeitstelle im gesuchten Bereich gibt, wie wird dann das Arbeitslosengeld berechnet? Wird dann von dem tatsächlichen Brutto ausgegangen oder wird auf 40 Std./Woche hochgerechnet? DANKE.

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Antworten (3)

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    Antwort von Morti Morti

    Wenn du unter dem ALG2-Bedarfssatz liegst, wird die Differenz durchs Amt ausgeglichen, mehr nicht.

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    Antwort von StunningSteve StunningSteve

    ja kommt drauf an also bei nem 1 euro job kann man 120 behalten der rest wird angerechnet

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Das ist so nicht richtig. Bei den sogenannten 1€-Jobern ist es so: Sie arbeiten monatlich 100 Stunden, pro Stunde bekommen sie meist 1,75€ Aufwandsentschädigung, also 175,-€ im Monat. Da dies eine Aufwandsentschädigung ist und kein Einkommen, betrifft es nicht den Freibetrag (100€). Sie könnten diese 100€ extra noch dazu verdienen. Kommen sie über 100€, wird vom Überschuss 80% abgezogen.

    Kommentar von StunningSteve StunningSteveStunningSteve

    naja also so wars bei mir zumindest...durfte 120 behalten aber ok :)

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Ich habe beruflich mit Teilnehmern einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung - AGH MAE (umgangssprachlich 1€Jober) zu tun. Vielleicht hast du ja was anderes gemacht.

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    Antwort von FaulesTier FaulesTier

    wenn du einen gewissen betrag überschreitest bist du nicht mehr arbeitslos und bekommst garkein geld mehr vom amt.

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