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arbeitslosengeldanspruch nach Elternzeit

Frage von Mashaan Mashaan

Hallo Ich habe seit meiner Berufausbildung immer Vollzeit gearbeitet war dann 3 Jahre in Elternzeit, die ende Februar endet. Während der Elternzeit habe ich bei meinem Arbeitgeber auf 400 Euro Basis gearbeitet. Wenn die Elternzeit im Febrauar endet kann ich nicht in meine Vollzeitstelle zurück und Teilzeit ist firmenintern z. Zt. nicht möglich. Das was möglich wäre ist weiter auf 400 Euro zu arbeiten. Was mir finanziell erstmal reicht. Jetzt allerdings das Problem: Mein Chef geht im Herbst in rente. Falls ich bis dahin anderen Job habe ist es ok so für mich, aber wenn nicht wieviele nachteile habe ich dann wenn ich jetzt 6 Monate auf 400 Euo Basis arbeite? Bekomme ich dann im notfall überhaupt Arbeitslosengeld? Wenn ich jetzt nicht auf 400 Euro weitermachen würden würde ich Arbeitslosengeld bekommen bis ich was neues habe. Wie soll ich mich am besten verhalten? hoffe ja das ich das ALG nicht in anspruch nehmen muß, habe aber Angst das der Anspruch verfällt.

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Antworten (1)

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    Antwort von Reservist Reservist

    Wieso ist Teilzeit nicht möglich aber n 400 Euro Job? Das klingt eher nach Ausflüchten. Teilzeit muss eigentlich genehmigt werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

    Kommentar von Mashaan Mashaan

    Das hat mit Std zu tun die meine Kollegen inder Elternzeit für mich übernommen haben und teileweise natürlich nicht hergeben möchten oder finanziell können und meine 400 Euro Std sind zusätzlich möglich ist bischen kompliziert zu erklären mit ein paar Worten (aber ist für Beantwortung der Frage ja auch völlig unwichtig) Ist sehr familiäres verhältnis in der Firma (ganz klein) also will mir keiner was böses. Aber ich will natürlich später keine Nachteile haben mit denen ich jetzt nicht gerechnet habe.

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