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arbeitslosengeld2

gefragt von moony am 22.06.2008 um 0:05 Uhr

eine freundin lebt in einem eheänlichen verhältnis. sie möchte arbeitslosengeld beziehen. das arbeitsamt lehnt es ab. da sie sagen ihr freund bekommt zu viel geld. mit 1200 €uro. haben die recht oder nicht. und kann mir einer sagen wie hoch der satz wirklich liegt am wann die nicht mehr zahöen müssen?


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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 22. Juni 2008 00:15
3x
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Hier gibts fast alle Antworten inkl. HartzIV-Rechner

http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-berechtigte.html


Qetan
beantwortet von Qetan am 22. Juni 2008 00:06
1x
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Das Thema nennt sich Bedarfsgemeinschaft, die Arge hat recht.


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 22. Juni 2008 00:13
1x
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Vermutlich bekommt Sie wirklich kein Geld, richtet sich aber auch nach den Wohnkosten. Sie sollte einen Antrag stellen, mit dem Ablehnungsbescheid zur Arbeitslosenselbsthilfe, einem Anwalt oder der Gewerkschaft gehen und das durchrechnen lassen. Oft wird die Krankenversicherung übersehen. L.G.


Kr4bat
beantwortet von Kr4bat am 22. Juni 2008 00:36
1x
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Über den Daumen gepeilt, mit 1200 Euro leben wir hier inklusive Miete mit 2 Erwachsenen und einem Kind.
Ohne genau nachzurechnen, 2 Erwachsene zu je 311 Euro (alter Satz) und die Mietkosten kalt und der Anteil der Energiekosten für Heizung - Strom und Kochen muss von den 311 Euro bestritten werden.




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