eine freundin lebt in einem eheänlichen verhältnis. sie möchte arbeitslosengeld beziehen. das arbeitsamt lehnt es ab. da sie sagen ihr freund bekommt zu viel geld. mit 1200 €uro. haben die recht oder nicht. und kann mir einer sagen wie hoch der satz wirklich liegt am wann die nicht mehr zahöen müssen?
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Hier gibts fast alle Antworten inkl. HartzIV-Rechner
http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-berechtigte.html

Das Thema nennt sich Bedarfsgemeinschaft, die Arge hat recht.
Vermutlich bekommt Sie wirklich kein Geld, richtet sich aber auch nach den Wohnkosten. Sie sollte einen Antrag stellen, mit dem Ablehnungsbescheid zur Arbeitslosenselbsthilfe, einem Anwalt oder der Gewerkschaft gehen und das durchrechnen lassen. Oft wird die Krankenversicherung übersehen. L.G.

Über den Daumen gepeilt, mit 1200 Euro leben wir hier inklusive Miete mit 2 Erwachsenen und einem Kind.
Ohne genau nachzurechnen, 2 Erwachsene zu je 311 Euro (alter Satz) und die Mietkosten kalt und der Anteil der Energiekosten für Heizung - Strom und Kochen muss von den 311 Euro bestritten werden.