Ich bekomme seit Mai 2011 Arbeitslosengeld 1, bin seit 2 Jahren krank, Rente wegen Erwerbsminderung wurde von der RV abgelehnt, es läuft am Sozialgericht eine Klage auf Bewilligung. Sollte ich den Prozeß gewinnen, würde mir bei einer 100 % Erwerbsminderung kein Arbeitslosengeld 1 mehr gezahlt, wie ist es wenn mir das Gericht nur 50 % zugesteht? zahlt die Arbeitsargentur dann den Differenzbetrag, da die Rente dann niedriger ist. Zählen bei einer 100 % Erwerbsminderung oder bei einer 50 % Erwerbsminderung die Monate als Belegzeiten für meine Altersrente weiter?
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Arbeitslosengeld1 und zusätzlich Erwerbsminderungsrente
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batschy01
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