hallo, vielleicht kann jemand helfen...
meine schwiegertochter (21) in spe hat eine staatlich schulische ausbildung zur gymnastik-lehrerin gemacht, wobei sie ihre eltern finanzieren mußten...
die ausbildung ist bald zu ende, die junge dame möchte zu meinem sohn ziehen und sich in xxx bewerben...
die frage ist nun: FALLS sie ab sommer keine anstellung finden sollte, was kann sie beantragen? alg1 fällt sicher aus, aber alg2?
aber da sie unter 25 ist, MÜßTE sie dann zu ihren eltern in ihre geburtstadt zurück, weil die eltern allein für den unterhalt der tochter zuständig wären?
kann mir jemand helfen?
danke.
lg. swchen
sie muß nicht umbedingt zu ihren eltern zurück
die eltern können sich weigern sie wieder aufzunehmen

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