Also: Ein Schüler macht Abitur und erhält am 30.06. sein Abizeugnis, ist damit Schulabgänger. Der Abiturient ist wehrtauglich und wird eingezogen. Das passiert vorzugsweise gleich zum 1. Juli oder aber 1. Oktober. Nun leistet er seinen neunmonatigen Grundwehrdienst. Anschließend wird er entweder zum 31. März oder 30. Juni entlassen (je nach Beginn). Wie sieht es jetzt aus, kann der Abiturient Arbeitslosengeld nach dem Bund bekommen, wenn er erst zum WS studieren möchte? Muss er sich dafür schon nach dem ABI arbeitssuchend/-los gemeldet haben? Kann oder muss er sich in den Überbrückungszeiten arbeitslos/-suchend melden? Was ist mit der Renten- und Krankenversicherung?
Antworten (4)
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ghostwriterghostwriter
Meines Wissens hat man doch nur Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man vorher gearbeitet hat.Dies ist bei einem Schüler ja nicht der Fall u. bis zum Alter von 25 Jahren bist du als Eltern unterhaltspflichtig.Da gibt´s dann auch kein Hartz4.
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xyungeloestxyungeloest
wenn du 2 jahre vor der wehrdienstzeit gearbeitet hast, bekommst du arbeitslosengeld, denn dann hast du auch in die arbeitslosenversicherung eingezahlt.
die wehrdienstzeit zählt zu den rentenversicherungszeiten.
und krankenversichert bist du bis 25 bei deinen eltern, als familienversicherung wenn du kein alg bekommst.
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JoWaKuJoWaKu
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bambi2408bambi2408
Du musst dich direkt nach dem letzten Tag deines Wehrdienstes bei der Agentur für Arbeit melden. Du hast Anspruch auf ALG I. Du bekommst Formulare mit, die musst du ausfüllen und zu einem Termin mitbringen.
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