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Arbeitslosengeld zwischen ABI/Schule, Wehrdienst und Studium

gefragt von Chrischiii am 09.07.2008 um 19:54 Uhr

Also: Ein Schüler macht Abitur und erhält am 30.06. sein Abizeugnis, ist damit Schulabgänger. Der Abiturient ist wehrtauglich und wird eingezogen. Das passiert vorzugsweise gleich zum 1. Juli oder aber 1. Oktober. Nun leistet er seinen neunmonatigen Grundwehrdienst. Anschließend wird er entweder zum 31. März oder 30. Juni entlassen (je nach Beginn). Wie sieht es jetzt aus, kann der Abiturient Arbeitslosengeld nach dem Bund bekommen, wenn er erst zum WS studieren möchte? Muss er sich dafür schon nach dem ABI arbeitssuchend/-los gemeldet haben? Kann oder muss er sich in den Überbrückungszeiten arbeitslos/-suchend melden? Was ist mit der Renten- und Krankenversicherung?


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Reply


bambi2408
beantwortet von bambi2408 am 9. Juli 2008 19:57
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Du musst dich direkt nach dem letzten Tag deines Wehrdienstes bei der Agentur für Arbeit melden. Du hast Anspruch auf ALG I. Du bekommst Formulare mit, die musst du ausfüllen und zu einem Termin mitbringen.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 9. Juli 2008 19:57
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Diese Frage ist in dieser Seite beantwortet:

www.klicktipps.de/wehrdienst.php


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 9. Juli 2008 20:12
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wenn du 2 jahre vor der wehrdienstzeit gearbeitet hast, bekommst du arbeitslosengeld, denn dann hast du auch in die arbeitslosenversicherung eingezahlt.

die wehrdienstzeit zählt zu den rentenversicherungszeiten.

und krankenversichert bist du bis 25 bei deinen eltern, als familienversicherung wenn du kein alg bekommst.


anonym
beantwortet von Chrischiii am 9. Juli 2008 20:39
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Zwecks Arbeitslosengeld habe ich die Seite gefunden: http://www.arbeitsagentur.de/nn_165870/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldl...

Was bedeutet das nun konkret was da steht? Mann hat als GWDL nur Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man sich vor dem Wehrdienst arbeitssuchend/-los gemeldet hat (früher mind. 2 bzw. mind. 4 Monate vorher, jetzt egal wie lange)? So würde ich das sagen, aber dann steht da ja noch das: "Bei Schülern im Übergang zum Studium oder Wehrdienst ist maßgebend, ob bei einer längerfristigen Betrachtungsweise beabsichtigt ist, eine Beschäftigung aufzunehmen bzw. aufrecht zu erhalten oder ob lediglich Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten überbrückt werden sollen."

Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass der Abiturient noch nicht gearbeitet hat.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 9. Juli 2008 22:04
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Meines Wissens hat man doch nur Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man vorher gearbeitet hat.Dies ist bei einem Schüler ja nicht der Fall u. bis zum Alter von 25 Jahren bist du als Eltern unterhaltspflichtig.Da gibt´s dann auch kein Hartz4.





anonym
beantwortet von Chrischiii am 11. August 2008 17:17
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Um hier mal eine Aufklärung reinzubringen. Mittlerweile habe ich eine Aussage von der Arbeitsagentur. Meine oben verlinkte Seite war bis Mitte des Jahres 2006 gültig. Die aktuelle Gesetzeslage sagt aus, dass man innerhalb der letzten zwei Jahre (Rahmenfrist) vor der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindestens ein Jahr versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein muss, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Ein W9er kann also nur die neun Monate sammeln, benötigt also noch drei weitere fürs ALG. Deshalb gabs in meinem Fall nischt ;-) Man kann sich aber arbeitslos melden (dann aber ohne Bezüge) und steht dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Der Rententräger erkennt die Übergangszeit von max. 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten an.




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